Grünes Licht für Abbruch und Neubau

Ruhpolding – Zwei, dem Ruhpoldinger Bauausschuss durchaus geläufige, Themen standen auf der Agenda seiner jüngsten Sitzung. Zum einen war dies die Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, zum anderen der Satzungsbeschluss für die 44. Änderung des Bebauungsplans »Am Steinbach 1«. Für beide Vorhaben gab es einstimmig grünes Licht.


Geplant sind der Abbruch eines bestehenden Wohn- und Arztpraxishauses und der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen an der Brandstätter Straße. In dem Wohnhaus soll es acht Wohneinheiten geben. Die dafür erforderlichen Stellplätze – in einer Tiefgarage und entlang der Straße – seien nachgewiesen, sagte Bauamtsleiter Hans Hechenbichler. »Die Planung wird nun mit dem vorliegenden Bauantrag konkretisiert. Man hat sich bemüht, einen ansprechenden Bau zu planen.«

Nachdem der Bauausschuss der Vorplanung grundsätzlich zugestimmt habe, könne man das gemeindliche Einvernehmen nun erteilen, meinte Hechenbichler und ergänzte: »Für die Übernahme der erforderlichen Abstandsflächen wird eine angemessene Entschädigung gezahlt.«

Was die Parkraumbewirtschaftung beträfe, würde man überall vor einem Problem stehen, sagte Bürgermeister Claus Pichler. Auch dazu habe es aber viele Vorgespräche gegeben. Der Bauausschuss nahm die Eingabepläne zur Kenntnis und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen – mit der Maßgabe, dass eine Optimierung der Parkraumanordnung wünschenswert wäre. Auch der Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich des Vordachs aus Glas über dem Balkon stimmte das Gremium zu.

Auch der Satzungsbeschluss zur 44. Änderung des Bebauungsplans »Am Steinbach 1« stand auf der Tagesordnung. Dazu behandelte das Gremium die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Notwendig geworden war die Änderung, weil ein Bauwerber auf seinem Grundstück weitere Gebäude errichten möchte. Da keine grundsätzlichen Einwände oder Bedenken geäußert und damit auch keine Planänderungen notwendig wurden, stimmte der Bauausschuss einstimmig zu und erließ den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans; dieser wird mit der Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch rechtsverbindlich. hab

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