Gelände sollte verkauft werden
Wie Bürgermeister Wolfgang Simon in der aktuellen Gemeinderatssitzung informierte, wurde er im Frühsommer zu einer Besprechung am Gletschergarten mit Vertretern der Rechtsabteilung des Straßenbauamtes, der Bayerischen Staatsforsten und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geladen. In dem Gespräch ging es darum, das Gelände neben der B305 aus der Verantwortlichkeit des Straßenbauamts herauszulösen und zur weiteren Verwertung und Veräußerung an die BImA abzugeben.
Auf Nachfrage erklärte hierzu der Amtsleiter des Straßenbauamts, Sebald König, dass dies gängige Praxis bei allen Grundstücken sei, die nicht für die unmittelbare Bewirtschaftung und Instandhaltung der Bundesstraßen notwendig sind. Die Instandhaltung, wie sie beim auch touristisch genutzten Gletschergarten erforderlich ist, könne mit den zugeteilten Budgets nicht mehr geleistet werden.
Ein Forstvertreter bot noch bei diesem Termin dem Bürgermeister an, das Gelände für geschätzte 20 000 Euro zu erwerben, was wegen der Finanzsituation der Gemeinde utopisch gewesen wäre. Ansonsten würde die Anlage einfach gesperrt, war die ursprüngliche Aussage. Die BImA lehnte die Übernahme laut Simon letztendlich Gott sei Dank ab, sodass die Straßenbehörde, nach einem weiteren Ortstermin Mitte Oktober, den Vertragentwurf ausarbeitete, über den der Gemeinderat nun beriet und schließlich einmütig zustimmte.
Kosten für Sanierung übernimmt Straßenbauamt
Darin ist geregelt, dass die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, sobald die Anlage saniert und der Bauzustand in Ordnung gebracht wurde. Die Sanierung soll in einer Gemeinschaftsaktion von Straßenbauamt, Fachfirmen und dem Engagement freiwilliger Helfer noch im Winter und im nächsten Frühjahr umgesetzt werden. Die Kosten für die Sanierung und weiterer Instandhaltungsaufwendungen übernimmt – gegen Rechnung – das Straßenbauamt. Auch hier soll aber versucht werden, die Kosten durch freiwillige Leistungen gering zu halten.
Beide Seiten verzichten überdies auf die Verrechnung von etwaigen Verwaltungskosten. Die zu unterhaltenden Wanderwege und Anlagen werden in einem Lageplan festgehalten. Änderungen zum Vertrag bedürfen der schriftlichen Form. Der Vertrag soll vorerst bis 31. Dezember 2017 gelten und sich dann, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, jeweils automatisch um ein Jahr verlängern.
Haftung abgedeckt durch Sammelversicherung
Unisono bewerteten die Gemeinderäte den Vertragsentwurf positiv, zumal die Haftung durch eine Sammelversicherung abgedeckt ist, konkrete Laufzeittermine vereinbart sind, die Kostenübernahme geklärt ist und es keine zusätzliche Belastung der Gemeindearbeiter gebe, da diese sich auch bisher schon um die Instandhaltung bemüht haben. Aus heimatkundlicher Sicht ist damit sichergestellt, dass dieses einmalige Naturdenkmal – als Teil einer und zum Großteil noch erhaltenen, glaziologisch extrem ausgeformten Felslandschaft – zwischen Gasthof Zwing und Nagling nicht nur gepflegt, sondern für die Allgemeinheit zugänglich bleibt.
Schließlich hat die als »Gletscherfräulein« bekannt gewordene Geologin Dr. Edith Ebers, mit ihrem mutigen Einsatz im Jahr 1934 zur weitgehenden Erhaltung des Gletschergartens beigetragen, der beim Bau der Alpenstraße freigelegt wurde. Wäre es nach dem Willen der Ingenieure gegangen, wäre es weggesprengt worden. wb