Geschäftsleute sollen entführt worden sein

Traunstein – Um die Entführung von zwei Geschäftsleuten geht es bei einer auf vier Tage anberaumten Verhandlung gegen drei Männer kasachischer Abstammung vor der Sechsten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel. Die Anklage von Staatsanwältin Julia Fetschele umfasst zahlreiche Straftaten, darunter gemeinschaftlicher erpresserischer Menschenraub, schwere räuberische Erpressung und schwerer Raub.


Bei den beiden Geschäftsleuten handelt es ich um einen 61-jährigen Deutschen mit russischen Wurzeln aus Altötting und einen nur vorübergehend in Deutschland lebenden 33-jährigen Autohändler aus Russland.

Mann soll mit Pistole bedroht worden sein

Der erste Anklagekomplex gilt nur dem 39-Jährigen: Er soll zusammen mit einer anderweitig verfolgten Frau und einem namentlich nicht bekannten Mittäter den Altöttinger Geschäftsmann vor einem Jahr in der Ukraine entführt haben. Angeblich wollte man ein Lösegeld von dessen Familie erpressen. Der 39-Jährige vereinbarte demnach ein Treffen mit dem Altöttinger in Kiew für den 3. November 2013 – wegen eines Geschäfts mit einem Betonmischer. Der Angeklagte soll nicht selbst erschienen sein. Eine unbekannte Person soll den Deutschen mit einem BMW X5 abgeholt und zu einem Schrottplatz in Kiew gebracht haben. Dort soll der 39-Jährige Geld aus einem Autoverkauf gefordert haben. Außerdem wurden dem Altöttinger laut Anklage die Arme gewaltsam auf den Rücken gebunden. Dem Geschäftsmann wurden des Weiteren 700 Euro Bargeld und die Papiere abgenommen. Dann sollen die Beiden mit dem Gefesselten im Auto ziellos umhergefahren sein. Ein dritter Täter mit Pistole samt Schalldämpfer soll gegen 19 Uhr zugestiegen sein. Sollte er fliehen, werde er erschossen, bekam der Geschäftsmann laut Anklage zu hören. Nach einer Fahrtstrecke von etwa 300 Kilometern schafften die Entführer ihr Opfer in den Keller eines unbewohnten Hauses und fesselten es mit Klebeband an ein Heizungsrohr. Der 39-Jährige soll angekündigt haben, von den Kindern des Geschädigten 10 000 Euro Lösegeld zu fordern. Noch bevor ein entsprechender Anruf nach Bayern erfolgte, konnte der Geschäftsmann allerdings fliehen.

Alle drei Angeklagten sowie die anderweitig verfolgte Frau sollen hinter dem zweiten Tatkomplex stecken: Dabei soll am 17./18. Februar 2014 der 33-jährige russische Autohändler, der damals im Hotel Vier Jahreszeiten in München wohnte, nach Altötting gelockt und entführt worden sein – ebenfalls, um an Lösegeld zu kommen. Die Frau soll mit dem Opfer über eine russische Internetplattform Kontakt aufgenommen und ihn zu einem Treffen auf einem Parkplatz an der Watzmannstraße in Altötting gebeten haben.

Der Russe fuhr mit einem Bekannten in einem Mercedes S 350 von München nach Altötting. Die Frau erschien jedoch nicht. Dafür aber die drei Angeklagten: 37, 38 und 39 Jahre alt. Sie wollten verhindern, dass der Russe zurück nach München fährt. Folgt man der Anklage, wurde der Begleiter des Russen am Kragen gepackt und mit einem spitzen Gegenstand bedroht. Der Mann konnte jedoch fliehen.

»Brauche zwei Millionen Euro«

Die beiden älteren Angeklagten gingen dann auf den russischen Geschäftsmann zu, einer mit einem 26 Zentimeter langen Schraubenzieher in der Hand. Als der Bedrohte zurück in den Mercedes wollte, wurde er herausgezogen, zu Boden gerungen und dann auf den Rücksitz verfrachtet. Während der Fahrt Richtung Prag musste der Russe mehrmals einen Zeugen anrufen und sagen, sein Leben sei in Gefahr, er brauche zwei Millionen Euro – so heißt es in der Anklage.

Mit Verspätung wurde der Fall damals in München der Polizei gemeldet. Dort lief eine große Fahndungsaktion an. Auch die tschechische Polizei wurde eingeschaltet. Der Mercedes wurde zwischen Prag und polnischer Grenze entdeckt und sichergestellt. Doch nun wollte das vermeintliche Entführungsopfer – nach seiner »Befreiung« – nichts mehr von einer Entführung wissen und gab sich als unbedarfter Mitfahrer im Mercedes aus. Später jedoch bestätigte der 33-Jährige seine Entführung. Die Geschädigten sollen am nächsten Verhandlungstag zu Wort kommen.

Der 38-jährige Angeklagte machte am Dienstag von seinem Schweigerecht Gebrauch. Der jüngste Angeklagte, in Neuötting wohnhaft, behauptete, nichts Strafbares getan zu haben. Er belastete den 39-Jährigen und gab an, lediglich ein »Gerangel« im Dunkeln auf einem Parkplatz an der Watzmannstraße in Altötting gesehen zu haben. Wer daran beteiligt war, wisse er nicht. Der ominöse Fall wird am morgigen Donnerstag um 9 Uhr am Landgericht Traunstein weiter verhandelt. – Vielleicht kommt dann mehr Licht ins Dunkel. kd

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