Staatsanwalt Markus Andrä hat das Geschehen am 15. September 2017 in der Wohnung und späterem Vergraben der Leiche in einem Waldstück nahe Schnaitsee als Mord, vorsätzliche und schwere Körperverletzung angeklagt. Der 21-Jährige hatte die Tat in allen Einzelheiten dreimal bei Polizei und Ermittlungsrichter geschildert; in der nichtöffentlichen Hauptverhandlung hatte er zur Tat jedoch geschwiegen. Das Gericht hatte seit Ende Oktober 2018 zahlreiche Zeugen und Gutachter angehört.
Der Vorsitzende Richter stellte gestern – ohne dem Urteil vorgreifen zu wollen – fest, Mordmerkmale seien wohl nicht nachzuweisen. Die Kammer sehe in dem Tatgeschehen eine Handlungseinheit ohne Zäsur. Der Angeklagte sei »an der Tat, am Opfer drangeblieben«. So habe der 21-Jährige die Mutter im Garten gewürgt, sie danach zurück ins Haus gezogen, sie mindestens zehn Minuten betrachtet und dann weitergemacht. Der Sohn habe, so Dr. Weidmann weiter in seinem rechtlichen Hinweis, mit Tötungs- und mit Verletzungsvorsatz gehandelt. In Punkto »Mordmerkmale« warf der Staatsanwalt ein: »Ich sehe das anders.«
Das Schwurgericht verlas gestern ein ergänzendes kinder- und jugendpsychia-trisches Gutachten des Sach-verständigen Dr. Martin Rieger. Darin hieß es, die Entwicklung des 21-Jährigen sei beeinträchtigt durch eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Es existierten Anzeichen auf eine instabile Entwicklung. In Bezug auf Reifemerkmale sei von »einem überwiegend Jugendlichen- bis Heranwachsendenstatus« auszugehen. Therapeutische Einzel- und Gruppenangebote seien beim Angeklagten geboten. Dr. Rieger regte an, den 21-Jährigen »einem Jugendlichen gleichzustellen«. Das Rückfallrisiko für einen ähnlichen Fall bewertete der Sachverständige als »moderat«. Der Grund: Die Tat sei »eine konflikthafte Situation im Familienbereich« gewesen. kd