Dieses Mal ging es um den erneuten Tekturplan zum Antrag auf Baugenehmigung. Bei der Beratung fasste das Gremium letztlich den Beschluss, dass sich der Gemeinderat mit dem Thema befassen soll – und vertagte somit eine Entscheidung.
Mit der Errichtung des Rinderstalls habe sich der Bauausschuss zuletzt im Januar befasst, sagte Bauamtsleiter Hans Hechenbichler. Dabei wurde festgestellt, dass der Beschluss vom September 2016 weiterhin seine Gültigkeit behalte. Damals sei einstimmig beschlossen worden, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Außerdem habe der Ausschuss festgestellt, dass unter den vorliegenden Voraussetzungen kein Bebauungsplanverfahren mehr erfolgen soll.
Ende Juni wurde nun ein erneuter Tekturplan für einen eingeschoßigen Rinderstall mit Mistlager für 50 Rinder eingereicht. Diese Planung basiert laut Bauamtsleiterin Rebecca König auf einer neuen Geruchsimmissionsprognose des Büros Müller BBM vom 26. Juni. Das Gutachten hatte der Bauwerber selbst in Auftrag gegeben.
Gutachten zur Geruchsbelästigung
Im Gutachten heißt es unter anderem, dass »aufgrund der geplanten Lage der Stallung, der am Standort zu erwartenden Windrichtungsverteilung sowie aufgrund der sommerlichen Alm- beziehungsweise Weideviehhaltung aus gutachtlicher Sicht nicht von einem relevanten Einfluss von Kaltluftabflüssen auf die Geruchsausbreitung auszugehen ist«. Die prognostizierte Immissionszusatzbelastung durch den geplanten Stallneubau betrage im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung maximal zwölf Prozent der Jahresstunden.
Das Landratsamt Traunstein, so Hechenbichler, gehe inzwischen davon aus, dass das Vorhaben unter der jetzt vorgelegten Fassung genehmigungsfähig sei und stütze sich dabei auf diese Geruchsimmissionsprognose und die Annahme, dass sich die Stallbebauung nunmehr im Gegensatz zu den Vorversionen mit den nun vorgesehenen Abmessungen in die Umgebungsbebauung einfüge.
Die Gemeinde dagegen vertrete die Meinung, dass der Rinderstall durchaus auch südlich der Hofstelle errichtet werden könne. Außerdem sei davon auszugehen, dass sich »das Maß der Nutzung bei einer Grundfläche von zirka 850 Quadratmetern auch bei einer Beurteilung nach dem Baugesetzbuch nicht in die Umgebungsbebauung einfügen« würde, denn die Grundfläche sei sogar größer als im Vorgängerplan beantragt.
In einem Schreiben der »Interessengemeinschaft Wasen«, das der Gemeinde einen Tag vor der Bauausschusssitzung zuging, wurde angeführt, dass es aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich sei, rechtlich Stellung zu nehmen. Außerdem wurde die Meinung vertreten, dass der Bauantrag aufgrund der Tragweite im Gemeinderat behandelt werden sollte. Auch das Wohnbauwerk der Gemeinde machte Bedenken geltend. »Mit Überraschung haben wir am 30. Juni erfahren, dass das Landratsamt Traunstein nunmehr hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines Stalls eine andere Rechtsauffassung vertritt«, ist darin zu lesen. Die Errichtung eines Stalls auf diesem innenliegenden Grundstück würde sämtliche Entwicklungen der Wohnbebauung in Wasen in Richtung Norden verhindern, beziehungsweise unmöglich machen, denn auch drei mögliche Bauplätze für das Wohnbauwerk würden dann entfallen.
Verwunderung über »Kehrtwende«
Ludwig Böddecker von der Vereinigung Ruhpoldinger Bürger (VRB) zeigte sich verwundert, dass das Landratsamt »nun eine Kehrtwende macht«. Er schlug vor, diese Angelegenheit noch einmal von einer unabhängigen Seite juristisch prüfen zu lassen. Johannes Stief (SPD) meinte, dass die Geruchsimmissionsprognose nicht vollständig sei. »Die Folgen sind somit ungewiss«, betonte er und Ludwig Schuhbeck (CSU) gab zu Bedenken, dass bei einer Genehmigung die Versorgung des Stalls über die Gemeindestraße hinweg stattfinden müsste. Justus Pfeifer (CSU) betonte zwar, dass sich der Bauwerber im gesetzlichen Rahmen bewege, regte aber an, die Entscheidung zu vertagen und nochmals prüfen zu lassen. »Wir wollen Rechts- und Planungssicherheit im Sinne aller«, sagte dazu Bürgermeister Claus Pichler.
Der Bauausschuss stellte abschließend fest, dass das Vorhaben den derzeit gültigen Festsetzungen des Bebauungsplans »Wasen-Obervachenau« widerspricht und sich das Maß der Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Gemeinderat soll sich nun Anfang August mit dem Bauvorhaben beschäftigen. hab