In Städten mit bis zu 20 000 Einwohnern müssen mindestens neun Prozent der wahlberechtigten Bürger ein Bürgerbegehren unterschreiben. Unterschriftsberechtigt waren in der Stadt Traunstein zum Stichtag 22. Februar 15 893 Bürger, es waren folglich 1430 Unterschriften nötig. Die Initiatoren reichten insgesamt 2385 Unterschriften ein, davon waren 152 ungültig.
Das Bürgerbegehren wird den Mitgliedern des Stadtrats in ihrer nächsten Sitzung am kommenden Donnerstag vorgelegt werden. Denn gemäß Gemeindeordnung muss der Stadtrat über dessen Zulässigkeit entscheiden. fb