Weil die Gesamtfläche über einen Quadratmeter beträgt, sind die Werbetafeln genehmigungspflichtig. Das Vorhaben im Außenbereich, beeinträchtigt aber keine öffentlichen Belange. Eine Erschließung ist für die Aufstellung der Schilder nicht erforderlich. Landgasthof Schwarzberg soll auf den Tafeln stehen und ein Hinweis für Fußgänger und Autofahrer sein. Der Antrag wurde einstimmig abgesegnet.
Ein weiterer Bauantrag betraf den 15 Quadratmeter großen Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Gamskogelstraße 18 b auf der Südseite des Wohnhauses. Der jetzige Balkon wird entfernt. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes »Würau«, es liegt ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor, denn die Baugrenze wird um rund drei Meter nach Süden überschritten, die zulässige Geschoßflächenzahl und die Grundflächenzahl werden überschritten. Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.
Zwei weitere Bauwerber beantragten den Einbau einer Wohnung im Einfamilienhaus in Breitmoos mit Anhebung des Dachs und Einbau eines Quergiebels sowie die Erweiterung auf der Ostseite und den Bau eines zweiten Garagenstellplatzes. Die Antragsteller planen, das elterliche Haus in ein Zweifamilienhaus umzubauen, um einen separaten Neubau zu umgehen. Es sollen zwei abgeschlossene Wohnungen mit jeweils eigenem Eingang entstehen. Das gesamte Gebäude soll energetisch saniert werden. Dafür ist geplant, das Dachgeschoß auszubauen und das Dach um 1,70 Meter zu erhöhen. Die Wandhöhe beträgt dann auf der Talseite 8, auf der Böschungsseite 5 Meter.
Zusätzlich soll die Garage um einen Garagenstellplatz mit rund 20 Quadratmeter erweitert werden. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan – hier gilt das Einfügegebot nach Art und Maß der baulichen Nutzung. Die zulässige Geschoßflächenzahl wird dabei eingehalten. Die Wandhöhen der umgebenden Häuser betragen bis zu acht Meter an den Talseiten der Böschungsgrundstücke und 3,50 bis fünf Meter im ebenen Gelände. Der Gemeinderat hatte keine Einwände gegen das Bauvorhaben. hw