Zunächst hatte es Pläne für einen Caravanpark auf dem ehemaligen Minigolfplatz-Gelände gegeben, dann wurde ein Hotel mit knapp 100 Betten geplant. Schließlich reichte der Investor einen Antrag auf Bau von acht Ferienappartements mit Betriebsleiterwohung ein. Diesen Antrag lehnte der Marktgemeinderat im Juni ab mit der Begründung, dass das Vorhaben der im Bebauungsplan festgelegten Nutzung widerspricht und den Voraussetzungen eines Beherbergungsbetriebs nicht entspreche. Danach interessierten sich die Besitzer des Golf-Resorts Achental für den Bauplatz und wollten hier Wohnungen für Mitarbeiter und zusätzliche Hotelbetten schaffen. Nun nahm die Hotelleitung jedoch wieder Abstand von dem Vorhaben.
In der jüngsten Sitzung ging es nun erneut um den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von acht Ferienappartements. Grund dafür waren ein nachgereichtes Betriebskonzept sowie ein Schreiben aus dem Landratsamt. Darin erklärt ein Behördenvertreter, dass der Antragsteller durch die nachgereichte, detaillierte Baubeschreibung einen Rechtsanspruch auf Genehmigung habe. Der damals ablehnende Beschluss des Marktgemeinderats sei nicht rechtmäßig und könne durch das Landratsamt auch ersetzt werden. Das Schreiben enthält darum auch eine Forderung, dem Antrag zuzustimmen.
Bürgermeister Rudi Jantke sah trotz des Schreibens keinen Grund, nicht an dem ersten ablehnenden Beschluss festzuhalten. Die Planung erfülle nicht die Erwartungen der Gemeinde. Bei der Bebauungsplanaufstellung sei man von einem Betrieb mit 96 Gästebetten ausgegangen und nun sollen nur mehr 40 Betten geschaffen werden. »Das entspricht nicht unserem Willen«, so Jantke. Wohl müsse man damit rechnen, dass das Einvernehmen, also die Zustimmung des Rats, ersetzt werden kann. tb