Dieser »Geisterfahrer« ist seit unserem Bericht am 29. Januar nicht mehr gesichtet worden. Offenbar hat er angesichts der Bilder in der Zeitung und der drohenden Strafe eingesehen, dass er seinen abendlichen Heimweg auf erlaubten, wenn auch längeren Pfaden anstatt über den Notausstieg des Tunnels antreten sollte.
Allerdings, so berichtete der Leiter des Staatlichen Bauamtes Traunstein, Sebald König, auf Anfrage unserer Zeitung, seien auch nach Erscheinen des Zeitungsberichtes noch Jogger im Tunnel gesehen worden. Die Behörde weist deshalb noch einmal darauf hin, dass das Betreten des Ettendorfer Tunnels generell verboten ist. -K.O.-