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Der geplanten Erweiterung vom Wirtshaus Dorfratsch wurde zugestimmt. (Foto: Hauser)

Gaststätte in Reit im Winkl darf erweitert werden

Reit im Winkl – Das Wirtshaus Dorfratsch soll erweitert werden. Der Bauausschuss erteilte einem diesbezüglichen Bauantrag des Besitzers in seiner Sitzung das gemeindliche Einvernehmen. Die Küche soll erweitert werden, ebenfalls das Lokal in der Weise, dass der Eingangsbereich mit Stehlokal großzügiger gestaltet und ein Gastraum mit etwa 50 Quadratmetern Größe angebaut wird.


»Der Grundriss des Gebäudes wird so im Vergleich zum derzeitigen Stand deutlich ruhiger«, so die Erklärung von Bürgermeister Josef Heigenhauser, der auch Bauausschussvorsitzender ist, zu dem Vorhaben. Bezüglich der geplanten Verringerung der Dachneigung beim Anbau sei jedoch eine Abweichung von den Bestimmungen der gemeindlichen Baugestaltungssatzung notwendig, ebenso bei dem nicht mittigen First. Der Bauausschuss teilte diese Meinung und stimmte dem Bauantrag einschließlich der geplanten Abweichungen unter der Auflage zu, dass zwei noch fehlende Stellplätze per Dienstbarkeit auf einem Nachbargrundstück gesichert werden.

Weiter lagen zwei Anträge auf Vorbescheid hinsichtlich der Bebaubarkeit von zwei Grundstücken an der Unterbergstraße vor. Die Verwaltung hatte im vorigen Jahr nach einer formlosen diesbezüglichen Anfrage Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt Traunstein aufgenommen. Wegen der noch nicht geklärten Zuordnung der betreffenden Grundstücke zum Innen- oder Außenbereich hatte dieser vorgeschlagen, zunächst einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen, was nun erfolgt ist.

Die Gemeindeverwaltung vertritt nach Auskunft des Bürgermeisters die Ansicht, dass es sich hier um Innenbereich handelt, da die Grundstücke durch die Eigenart der näheren Umgebung entsprechend geprägt seien. Der Bauausschuss erteilte den Vorbescheiden das gemeindliche Einvernehmen. Sollte das Landratsamt aber zu dem Schluss kommen, dass es sich um Außenbereichsgrundstücke handelt, müsste zunächst geklärt werden, ob eine Überplanung erfolgen soll.

In einer Gemeinderatssitzung im Januar dieses Jahres war ein Bauantrag auf Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus an der Oberbichler Straße abgelehnt worden mit der Begründung, dass der Baukörper insgesamt zu unruhig wirken würde. Durch die daraufhin vorgenommenen Änderungen wurde nach Ansicht der Verwaltung dies durch eine Begradigung der nordwestlichen Außenwand wesentlich abgeschwächt. Darüber hinaus wurde nun auf den Anbau eines Wintergartens verzichtet.

Nach Auskunft von Bürgermeister Josef Heigenhauser ist eine Abweichung von den Bestimmungen der gemeindlichen Baugestaltungssatzung (»klarer, ruhiger, rechteckiger Baukörper«) dennoch erforderlich, ebenso hinsichtlich einer geplanten Abgrabung, um eine Stützmauer am Gebäude verschieben zu können. Der Bauausschuss erkannte die vorliegenden Abweichungen an und erteilte dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. sh

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