Der Antragsteller plant dafür die Umnutzung des ehemaligen Cafés in ein Wohnhaus. Dazu sollen die Räume in zwei abgeschlossene Wohnungen mit jeweils separatem Zugang umgebaut werden. Der Gebäudegrundriss bleibt dabei unverändert. Nur eine Außentreppe sowie Balkone im ersten Stockwerk und im Dachgeschoß sollen dafür ergänzt werden.
Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet, ist es als Vorhaben im Einzelfall zu behandeln. Es werden keine öffentlichen Belange beeinträchtigt, eine Erschließung ist gesichert. Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde auch nicht bekannt. Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Gemeinderats schließlich für den Einbau von zwei Wohnungen aus.
Ein Bauantrag in Boden war das zweite wichtige Thema für die Räte. Der Antrag handelte vom Anbau eines Einfamilienhauses im Ortsteil Boden mit Aufstockung der Lagerhalle und Umbau des Carports sowie der Halle im Erdgeschoß. Der Bauherr beantragte dabei folgende Änderungen zum ursprünglichen und bereits genehmigten Bauantrag mit der Veränderung des Volumens des Carports. Zudem sollen zusätzliche Lagerräume im Erdgeschoß im Osten mit einer Verbindungstreppe zum ersten Stock verbunden werden. Weiter wurde die Nutzung des Flachdachs im Westen als Lagerfläche beantragt sowie der Einbau eines Büros mit Toilette im Erdgeschoß. Vorgesehen ist auch eine zusätzliche Verbindungstreppe zwischen der Halle und dem Lager im ersten Stockwerk. Die Außenhülle der Gebäude bleibt entsprechend der Baugenehmigung bestehen, nur die Geschoßflächen erhöhen sich.
Das beantragte Vorhaben liegt im Bereich der Außenbereichssatzung Boden und hält deren Festsetzungen ein. Das Vorhaben ist deshalb zulässig, und so war auch der Gemeinderat einstimmig für den Tekturantrag. hw