Zwei unliebsame Gäste, ein 28-jähriger Mann und der 31-Jährige, waren am Abend des 27. Februar 2014 stark alkoholisiert in dem Lokal aufgetaucht. Der eine schlief ein, während der andere seinen Hund unsanft behandelte. Daraufhin erteilte ihnen der 47-jährige Wirt Lokalverbot. Mehrere Zeugen bestätigten in der zweitägigen Verhandlung, dass einer der beiden auf den Lokalverweis hin Pfefferspray versprühte. Der Barbesitzer wusch sich drinnen die Augen aus und sah durchs Fenster, wie die beiden Hinausgeworfenen draußen auf den 42-jährigen Schlosser einschlugen. Der 47-Jährige schnappte sich einen Billardqueue, stand dem Freund bei und verteidigte ihn mit dem Stock. »Das war Nothilfe«, hob der Richter im Urteil heraus.
Vom Tränengas benebelt zu Boden gesunken
Als der 28-Jährige wieder auf den 42-Jährigen losgehen wollte, zog dieser seine Gaspistole und feuerte einen Schuss in Richtung des Angreifers. Auch das sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, so Ott. Der 28-Jährige merkte dann, dass es sich »nur« um eine Gaswaffe handelte und marschierte weiter auf den Angeklagten zu. Die nächsten Schüsse waren gemäß Urteil immer noch durch Notwehr gedeckt. Der 28-Jährige sank, benebelt durch das Tränengas, zu Boden. Für diese Teile der Anklage von Veronika Gnadl erteilte das Gericht ebenfalls Freispruch.
Der nächste Tatkomplex fiel allerdings nicht mehr unter Notwehr. Der 42-Jährige setzte die Waffe auf die Brust des 31-Jährigen und schoss wieder. Das T-Shirt wies ein versengtes Loch, der Verletzte eine entsprechende Brandwunde auf. Dass sich der 31-Jährige die Verletzung selbst beigebracht haben soll, wie der 42-Jährige behauptete, fand das Gericht »unglaubwürdig«.
Gaspistole gilt als »gefährliches Werkzeug«
Eine Gaspistole gelte von der Rechtsprechung her als »gefährliches Werkzeug« und könne abstrakte Lebensgefahr nach sich ziehen. Hier sei aber keine konkrete Lebensgefahr entstanden. Als strafverschärfend wertete Ott das Aufsetzen der Pistole »direkt am Herzen«. Angesichts der Verletzung und der Verwirklichung einer gefährlichen Körperverletzung in gleich zwei Gesetzesvarianten sei er mit zehn Monaten Freiheitsstrafe an den untersten Rand des Strafrahmens gegangen, betonte der Richter.
Sowohl Staatsanwältin Veronika Gnadl als auch die Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein und Kerstin Zinke aus Traunreut, hatten auf Notwehr in allen einzelnen Situationen erkannt und Freispruch für beide Angeklagten gefordert. kd