Garagenbau wurde abgelehnt

Nußdorf – Ein Antrag auf Neubau einer Garage am Dorfplatz gegenüber dem Bürger- und Vereinsheim stieß in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats auf breite Ablehnung. Aus ortsplanerischen Gründen und um die Sicht auf zwei ortsbildprägende Gebäude frei zu halten und nicht durch die vorgelagerte Garage zu verstellen, forderte das Gremium den Antragsteller auf, einen alternativen Standort zu suchen.


Der Gemeinderat stimmte der Errichtung einer Garage grundsätzlich zu, nicht jedoch an der exponierten Stelle. Bürgermeister Hans Gnadl hält den gewünschten Standort ortsplanerisch und städtebaulich für eine Sünde. Dem schlossen sich die Gemeinderäte an. Es sei nicht nachzuvollziehen, weshalb die Garage nicht östlich des Zuhauses gebaut wird, dort wo schon ein Anbau als Abstellraum oder Holzlege genutzt wird. Die Lage der Garage würde die Stirnseite des Gebäudes beschatten und besonders die Abendsonne abschirmen. Die Garage würde als Fremdkörper zwischen dem ortstypischen Gebäude des Wagnerhofes und des benachbarten Nebengebäudes wirken und das schmucke Gebäudeensemble störend beeinträchtigen. Der Gemeinderat stimmte deshalb einstimmig für die Vorgabe an den Bauwerber, einen alternativen Standort im Osten des Nebengebäudes vorzuschlagen.

Einstimmig als Satzung beschlossen wurde die Änderung des Bebauungsplans »Esentalanger« in Nußdorf für ein Grundstück südlich der Kreisstraße am Ortsausgang Richtung Sondermoning. Alle von den Fachbehörden im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwände und Stellungnahmen wurden in den Text eingearbeitet. Wesentliche Änderungen sind die Erweiterung des Baufensters in Richtung Westen um 6,50 Meter, ein Eingrünungsstreifen im Westen des Grundstücks mit Berücksichtigung eines Sichtdreiecks für die Einmündung der Weidangerstraße in die Kreisstraße und veränderte Wandhöhen von Haupt- und Nebengebäude. Da aus dem Einzelhaus durch die bauliche Erweiterung ein Doppelhaus werden kann und der Gemeinderat eine Realteilung auf zwei Eigentümer erwartet, wurde die Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts für das Hinterliegergrundstück für absolut notwendig erachtet. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt erst, wenn die notarielle Sicherung erfolgt ist. Danach erst ist die Bebauungsplanänderung rechtsgültig.

Vom Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen verabschiedet wurde die neue Hundesteuersatzung. Über die Neufassung der Regelungen, vor allem über die Steuersätze, hatte das Ratsgremium schon in einer der vergangenen Sitzungen diskutiert. Nun wurde die Neufassung beschlossen. Künftig müssen Hundehalter 51 Euro pro Jahr an Steuer entrichten; für den zweiten und jeden weiteren Hund sind jährlich 102 Euro zu zahlen. Für sogenannte »Liste-2-Hunde« müssen 250 Euro pro Jahr entrichtet werden, für Kampfhunde 500 Euro pro Jahr.

Steuerermäßigungen werden für Hundehalter mit Wohnort auf Einöden oder einzeln stehenden Gebäuden sowie Besitzern von Therapie- und Jagdhunden gewährt. Steuerbefreit sind unter anderem Rettungshunde. Für Hunde, die Privatpersonen vom Tierschutzring übernehmen, der im Auftrag der Gemeinde Fundtiere aufnimmt, wird dem Hundehalter ein Jahr Steuerbefreiung gewährt. Die neue Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Vor der Beschlussfassung gab es eine kurze Diskussion über Sinn oder Notwendigkeit der Hundesteuer. Hans Stöger sprach sich gegen die Erhebung der Steuer aus, weil Pferdebesitzer auch keine Steuer zahlen müssen. Er forderte eine Gleichbehandlung. Helmut Braml sieht die Hundesteuer für überaus sinnvoll an, weil sonst Tür und Tor geöffnet werden und nichts mehr davon abschrecke, einen zweiten oder dritten Hund zu halten. Thomas Ober hält es für unbedingt erforderlich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um Gemeindesteuern zu erheben. »Die Gemeinde hat große Pläne, wie den Bau einer neuen Grundschule«, erinnerte er. »Deshalb müssen wir jede Gelegenheit nutzen, die uns gegeben ist, unsere Finanzen zu stärken.« pv

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