Friedhofsgebühren reduziert

Übersee. Nach einer aktuellen Berechnung werden die Friedhofsgebühren in Übersee für den neuen Kalkulationszeitraum von 2012 bis 2015 größtenteils reduziert. Eine entsprechend neue Friedhofssatzung wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung einstimmig verabschiedet. Sie ersetzt die bisher gültige Fassung von 2009.


Kämmerer Klaus Huber informierte das Gremium, dass es in Übersee mehr Sterbefälle und zudem eine Überdeckung der Kosten gegeben habe. Die sich daraus ergebende neue Kalkulation habe daraufhin zu einem durchweg günstigeren Ergebnis bei den Friedhofsgebühren geführt.

Die nunmehr beschlossenen neuen Grabgebühren betragen für die gesamte Ruhezeit von 15 Jahren für ein Einzelgrab 840 Euro (bisher 970 Euro) und für eine Familiengrabstätte 1300 Euro (bisher 1460 Euro). Eine Urnennische kostet für zehn Jahre 850 Euro (bisher 980 Euro).

Neu eingeführt werden Urnennischen für Familien, ebenfalls für zehn Jahre, für 1330 Euro. Reduziert wurden auch die Kosten für eine Grabeinfassung für ein Einzelgrab von bisher 521 Euro auf 443 Euro und für ein Familiengrab von 570 Euro auf 493 Euro.

Die einzige Kostenerhöhung gab es bei der Benutzung des Leichenhauses von bisher 150 Euro auf 164 Euro. Als neue Form der Grabstätten hat der Gemeinderat neben den Einzel- und Familiengräbern sowie Urnengräbern nun auch ein Anonymen-Grab in die Friedhofssatzung aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine Grabstätte für Erdbestattung, in der nur biologisch abbaubare Urnen zulässig sind. bvd

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