Flächennutzungsplan wurde geändert

Reit im Winkl – Mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich »Tiroler Straße-West« befasste sich der Reit im Winkler Gemeinderat. Eine Veränderungssperre für den Bereich des sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans »Ortskern-nordwestlicher Teil« wurde aufgehoben.


Die Firma Halton beabsichtigt eine Erweiterung des Firmenstandorts an der Tiroler Straße, was auch der Grund für die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich ist. Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das geplante Vorhaben die Festsetzung eines Gewerbegebiets mit Grünflächen zur Randeingrünung und einer naturschutzfachlichen Ausgleichsfläche angrenzend am Gewerbegebiet beinhaltet. Von der Gemeinde sei dazu auf die umfangreiche Abwägung auf Bebauungsplanebene hingewiesen worden, berichtete Bürgermeister Josef Heigenhauser.

Dem Bund Naturschutz seien auf dessen Stellungnahme hin zwei Gutachten hinsichtlich der Entwässerung der wertvollen Feuchtflächen und Angaben zu den Kompensationsmaßnahmen übersandt worden. In Bezug auf die Einhaltung des Lärmschutzes sei man nach telefonischer und schriftlicher Rücksprache des Planungsbüros mit der Unteren Naturschutzbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Realisierbarkeit des Gewerbegebietes im Hinblick auf den Immissionsschutz prinzipiell gegeben sei.

Somit stellte der Gemeinderat die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich »Tiroler Straße-West« mit Begründung und Umweltbericht einstimmig fest.

Für den Bereich des sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans »Ortskern-nordwestlicher Teil« war im Dezember 2014 eine Satzung über die Veränderungssperre erlassen worden. Im vergangenen Jahr hatte eine Gesellschaft gegen einen vom Landratsamt Traunstein abgelehnten Vorbescheidsantrag zur Errichtung einer Einfamilien-Wohnparkanlage bestehend aus fünf Einfamilienhäusern am Seerosenweg Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben.

Dieses nahm im November das betreffende Grundstück in Augenschein und führte im Anschluss daran die mündliche Verhandlung im Sitzungssaal der Gemeinde. Die Klage auf Genehmigung des Vorbescheidsantrages wurde abgewiesen, weil sich das geplante Vorhaben im Außenbereich befindet und damit bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Um hier klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Satzung über die Veränderungssperre vom 17. Dezember 2014 aufzuheben. sh

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