23 Unbelehrbare standen unter Drogeneinfluss. 22 Mal konnte die Polizei eine Trunkenheitsfahrt vor Fahrtantritt noch verhindern. Zahlen, die für sich sprechen und belegen, dass die anstehenden, verstärkten Polizeikontrollen in der »heißen Phase« des Faschingstreibens 2017 aus Sicht der Polizei notwendig sind.
»Alkohol und Drogen am Steuer sind sehr gefährlich und führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Verletzten«, darauf weißt Polizeihauptkommissar Bernd Heller, stellvertretender Leiter für verkehrspolizeiliche Aufgaben im Polizeipräsidium Oberbayern Süd, hin. Deshalb werden Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss auch hart bestraft.
Heller klärt über die Folgen auf: »Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche Konsequenzen hinzu.«
Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, nach dem neuen Punktesystem´zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. »Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn man bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist«, mahnt Kommissar Heller.
Noch teurer kann es für diejenigen Verkehrssünder werden, die 1,1 und mehr Promille Alkohol im Blut haben und damit »absolut fahruntüchtig« sind. Jedoch droht bereits ab einem Wert von mehr als 0,3 Promille der Führerscheinentzug, wenn man alkoholisiert oder im Drogenrausch einen Verkehrsunfall verursacht.
Für die »ganz Unbelehrbaren« schließt sich, so Bernd Heller, bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, erneut ein Kraftfahrzeug zu führen.
Doch nicht nur Alkohol am Steuer ist tabu. Auch auf Verkleidungen, die den Fahrer in irgendeiner Art und Weise einschränken, sollte verzichtet werden, darauf weist der Verkehrsclub Deutschland in einer Pressemitteilung hin. Wer durch seine Kostümierung nur beschränkt sehen, hören, agieren oder reagieren könne, bringe sich selbst und andere unnötig und fahrlässig in Gefahr. Perücken, Masken, Pilotenbrillen, Schweinenasen, Piraten-Augenklappen und ähnliches sollten Autofahrer daher vor Fahrantritt ablegen – oder sich fahren lassen. fb/dpa