Fahrerflucht kam 51-Jährigen teuer zu stehen

Reit im Winkl. Fahrerflucht ist einem 51-jährigen Chemiker aus der Nähe von Bonn teuer zu stehen gekommen: Das Amtsgericht Traunstein hat den Mann gestern wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Der Mann hatte vor einem Jahr auf dem großen Parkplatz in Seegatterl bei Reit im Winkl ein Auto angefahren und sich nicht um den entstandenen Blechschaden gekümmert. Der Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte, hatte »nur« 2000 Euro sowie ein Fahrverbot vorgesehen.


Der Mann, seine Ehefrau und ein befreundetes Ehepaar aus Linz waren am 9. Februar 2013 beim Skifahren auf der Winklmoosalm gewesen. Beim Ausparken am Nachmittag verursachte der 51-Jährige einen Blechschaden, meldete ihn nicht und verschwand. Vor Gericht beharrte der 51-Jährige lange darauf, mit seinem VW Passat lediglich den Volvo des Freundes touchiert zu haben. Zur Wahrheit rang er sich erst nach der Aussage des tatsächlich Geschädigten durch.

Wie die Ehefrau des 51-Jährigen schilderte, hatten beim Ausparken alle Einparkhilfen des VW Passat, eines Dienstwagens ihres Mannes, gepiepst. Sie habe ein Geräusch gehört und gedacht, ihr Ehemann sei auf den Volvo des Linzer Paares gestoßen. Dann habe sie vernommen, wie der Freund sagte: »Es ist eh nichts passiert, fahr´ weiter.« Diese Version bestätigte das Ehepaar aus Österreich gestern.

In Wirklichkeit hatte der Angeklagte mit seinem Fahrzeug den BMW eines Tagesausflüglers aus München, der noch nicht zurück am Parkplatz war, getroffen. Den Vorfall beobachtete ein weiterer Mann, ein Geschäftsführer aus Teisendorf. Der Zeuge entdeckte eine »deutliche Schramme« an dem BMW und steckte seine Visitenkarte mit Hinweis auf den Schaden unter den Scheibenwischer.

Staatsanwalt Lukas Schneider sprach im Plädoyer von einem »Vergehen, wie es täglich Justiz und Polizei beschäftigt«. Andererseits sei es für Geschädigte »sehr ärgerlich – wenn man sich nicht meldet, wenn man einen Schaden verursacht hat«. Richterin Sabine Sauer führte zugunsten des Angeklagten sein Geständnis an. Ein Fahrverbot war nach Sabine Sauer nicht erforderlich: »Sie machen nicht den Eindruck eines Verkehrsrowdys«. kd

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