Entzugsanstalt wegen Drogen und Alkohol
Der 45-Jährige muss vorab zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, ehe seine angeordnete Unterbringung in einer Entzugsanstalt wegen Drogen und Alkohol beginnt. Ein dritter Angeklagter, ein 39-jähriger Handwerker aus Bad Aibling, kam aufgrund seines geringeren Tatbeitrags mit einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wegen einer gefährlichen Körperverletzung davon. Er muss dem Opfer Schadenswiedergutmachung in Höhe von 2000 Euro zahlen.
Der lebensgefährlichen Misshandlung des 53-Jährigen ging 14 Tage vorher ein Streit mit einer Kellnerin in einer anderen Gaststätte in Kolbermoor voraus. Die Hauptangeklagten meinten, eine Frau dürfe man nicht so behandeln. Nach Worten des Vorsitzenden Richters Erich Fuchs war von einer »Abreibung« die Rede, die man noch in der gleichen Nacht erteilen wollte. Der 39-Jährige sei beim ersten Tatkomplex ab 2.30 Uhr mit Faustschlägen beteiligt gewesen und müsse sich eine gefährliche Körperverletzung anrechnen lassen.
Der 28-Jährige und der 45-jährige Haupttäter seien in jener Nacht erneut in die Wohnung zurückgekehrt. Ob wirklich nur ein vergessenes Hemd geholt werden sollte, sei fraglich. Man könne vermuten, dass die Täter »vielleicht in gravierender Weise eine Anzeige durch den 53-Jährigen verhindern wollten.« Das sei aber nicht nachzuweisen. Die Attacken hätten sich »extrem hochgeschaukelt« – mit weiteren Schlägen, mit Tritten gegen den Kopf, mit einem heftigen Messerstich in den Bauch und Überbrühen mit heißem Wasser. Danach habe man das Opfer schwerst verletzt und hilflos zurückgelassen.
Fuchs wörtlich: »Dass der Mann überlebt hat, ist dem Zufall zu verdanken. Es ist kein Verdienst der Angeklagten.« Glücklicherweise habe sich das Bauchfell über die Bauchschlagader gelegt und die Blutung gestoppt. Die Notoperation habe sein Leben gerettet. Die Tritte hätten erhebliche Kopfverletzungen samt Schädelbrüchen verursacht. Die jeweilige Tat sei auch dem anderen zuzurechnen, der sie gebilligt habe, somit auch der bedingte Tötungsvorsatz.
»Das Handeln war zielgerichtet«
Alle Angeklagten seien laut dem Richter voll schuldfähig – trotz ihrer Alkoholisierung: »Niemand von den Zeugen hat ein auffälliges Verhalten geschildert. Das Handeln war zielgerichtet.« Bei der Strafhöhe hielt das Gericht dem 39-Jährigen zugute, dass er nur »Mitläufer« war. Die Hauptangeklagten, so Erich Fuchs, seien »wenigstens teilweise geständig« gewesen. Ihre Angaben ließen aber »viele Fragen offen«. Ohne Geständnisse wäre eine wesentlich höhere Strafe herausgekommen. Das Gericht gehe von einer gewissen Enthemmung durch den Alkohol aus.
Strafmildernd sei, dass sie nicht mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hätten. Negativ zu werten sei, wie »erschreckend gefühllos und äußerst brutal« das Vorgehen war: »Die Angeklagten hatten beim ersten Mal nicht genug. Es musste ein zweites Mal hingegangen werden. Das Opfer war hilflos. Es wurde gequält, ja gefoltert und durch Fotos gedemütigt. Der Geschädigte hatte Todesangst. Er hat bis zum Auffinden mittags durch die Nachbarin um sein Leben gekämpft.« Fuchs verwies auf die schweren Folgen, körperlich wie psychisch.
Verteidiger Christoph Michel kündigte gestern sofort Revision an, während Verteidiger Harald Baumgärtl sich mit seinem Mandanten beraten wollte. kd