Geständnis ersparte dem Opfer die Aussage
Der 21-Jährige, strafrechtlich ein unbeschriebenes Blatt, war zu den Tatzeiten noch Heranwachsender. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, Michaela Traud, schlug vor, den Mann nach dem Jugendstrafrecht zu behandeln. Damit stand nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund, wie Jugendrichter Dr. Michael Weigl ausführte. Er regte ein Rechtsgespräch an.
Das Ergebnis war: Im Gegenzug für ein Geständnis kam eine Jugendstrafe unbestimmter Dauer mit zweijähriger Bewährungszeit samt Bewährungshelfer in Betracht, eine sexualbezogene ambulante Verhaltenstherapie, eine Geldauflage von 2000 Euro an die Jugendhilfeorganisation »Jonathan« und die Beiordnung eines Betreuungshelfers für ein Jahr. Der Jugendrichter erinnerte im Zusammenhang mit einem Geständnis an den wichtigen Gesichtspunkt des Opferschutzes, noch dazu bei Kinderzeugen.
Der 21-Jährige wirkte sehr erleichtert und räumte ein: »Es ist alles passiert. Seither hatte ich mit niemand unter 16 Jahren Kontakt. So etwas wird nicht mehr passieren.« Der Jugendrichter reagierte: »So etwas darf auch nicht mehr passieren. Sie sind jetzt Erwachsener. Die Mindeststrafe für den Missbrauch eines Kindes liegt bei sechs Monaten Haft.« In der gestrigen Verhandlung kamen keine Einzelheiten der Taten zur Sprache. Zwei Mädchen in Begleitung der Eltern konnten dank des Geständnisses den Prozess ohne Aussagen wieder verlassen.
Oberstaatsanwalt Karl Schneider betonte im Plädoyer, er sei »froh, dass die Mädchen nicht mehr vernommen werden müssten«. Durch das psychiatrische Gutachten stehe »akuter Betreuungsbedarf« für den 21-Jährigen fest. Er weise eine Störung auf – entweder »eine kleine Pädophilie« oder er sei in der Entwicklung zurückgeblieben. Die Familie habe es nicht geschafft, den jungen Mann zu einer Therapie zu bewegen. Direkt an den Trostberger richtete er: »14-Jährige zu berühren, das bringt ein halbes Jahr Mindeststrafe. Sie gehen ein gewaltiges Risiko ein, wenn noch mal etwas vorkommt.« Der Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, machte es gestern kurz und knapp: »Ich schließe mich meinem Vorredner an.«
Jugendrichter Weigl: »keine Bagatelldelikte«
Im Urteil unterstrich der Jugendrichter, dass die Annäherungen des Angeklagten »keine Bagatelldelikte« seien. Das Jugendschöffengericht gebe dem 21-Jährigen »erzieherische Hilfen«, die über einen längeren Zeitraum überwacht würden. Der Jugendrichter schloss: »Ich hoffe, dass die Taten einmalige Ausrutscher waren.« Das Urteil wurde gestern rechtskräftig. kd