Bildtext einblenden
Ein Erfolg ist die neue Einstufung Pflegebedürftiger in jetzt fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen nach Ansicht des Medizinischen Diensts der Krankenkassen.

Einstufung in Pflegegrade scheint sich zu bewähren

Traunstein – Die neue Einstufung Pflegebedürftiger in jetzt fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen ist ein Erfolg, so der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in einer Pressemitteilung.


Das habe die Auswertung der Begutachtungszahlen im ersten Quartal 2017 ergeben. »Die Begutachtung ist wesentlich differenzierter, näher an der Lebensrealität der Betroffenen und wird von den Antragstellern und ihren Familien besser angenommen«, sagt Reiner Kasperbauer, Geschäftsführer des MDK Bayern. »Unsere Hoffnung, dass der Pflegebedarf dadurch umfassender erfasst wird, hat sich erfüllt. Damit können wir schon nach den ersten drei Monaten ein positives Fazit ziehen.« Das System sei transparenter für Betroffene, Angehörige und auch für die Gutachter selbst.

Rund 27 Prozent mehr Begutachtungen als im Vorjahr

Insgesamt sind beim MDK Bayern in den ersten drei Monaten deutlich mehr Aufträge zur Begutachtung eingegangen als in den Vergleichsmonaten im Jahr zuvor: Während im März 2016 23 797 Aufträge vorlagen, waren es in diesem Jahr 30 274 – das entspricht einer Steigerung von 27 Prozent. Damit liegt Bayern im Bundesdurchschnitt. »Wir haben mit diesem Anstieg gerechnet. Denn es ist ja gerade Ziel der Pflegereform, dass mehr Versicherte Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten«, so Kasperbauer.

Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen, stellt Gislinde Richter, zuständig für den Bereich Südbayern, dazu fest. In einer öffentlichen Veranstaltung, organisiert von Hans Zott, dem Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung im Landkreis Traunstein, stellte sie vor rund 50 Zuhörern – Bürgermeistern, gemeindlichen Senioren- und Behindertenbeauftragten, Vertretern von Wohlfahrtsverbänden den neuen Pflegebegriff vor.

Pflegebedürftig sind, wie sie auf Anfrage des Traunsteiner Tagblatts erklärt, Menschen, die gesundheitlich bedingt in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und deshalb die Hilfe brauchen, »die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können«.

Begutachtet werden nach den neuen Richtlinien die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden im Gutachten dargestellt, fließen jedoch nicht in Berechnung des Pflegegrades mit ein.

»Das neue Begutachtungsverfahren führt zu einer ganzheitlicheren Bewertung des Pflegebedürftigen«, so Richter. Vor allem Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen erhielten einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Und das neue Verfahren verzichte auf die früher oft kritisierten Pflegeminuten.

Auch die Behandlungspflege wird jetzt berücksichtigt

»Nach einem Erstkontakt des Betroffenen mit seiner Krankenkasse oder Pflegekasse beauftragt diese den Medizinischen Dienst«, erklärt Richter weiter. Der schickt dann einen Gutachter zum Hausbesuch. In den neuen Pflegegraden werde auch die Behandlungspflege berücksichtigt, also etwa die Versorgung chronischer Wunden, die Versorgung von Kindern mit Diabetes oder Mukoviszidose.

Für eine Bewertung des neuen Begutachtungssystems sei es noch zu früh, sagt dazu Hans Zott, Beauftragter für Senioren und Menschen mit Behinderung im Landkreis Traunstein. Aber er sei in engem Kontakt mit den Senioren- und Behindertenbeauftragten in den Gemeinden. Doch er sehe sich selbst eher als Wegweiser, der Rat suchende Bürger an die zuständigen Stellen verweise.

Unabhängig von der Umstellung der Begutachtung entwickelt Zott derzeit zusammen mit Wohlfahrtsverbänden und örtlichen Seniorenbeauftragten ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept. »Derzeit schauen wir, wie wir im Landkreis in den verschiedenen Bereichen aufgestellt sind. Dann werden wir daraus Handlungsempfehlungen ableiten.« Weil das Thema aber so komplex sei, rechne er nicht vor Jahresende mit der Fertigstellung des Konzepts.

Bernhard Oberauer, Geschäftsführer des VdK-Kreisverbands Traunstein, kann zu dem neuen System bisher noch nicht sehr viel sagen. »Ich habe bisher nur ein Gutachten gesehen«, sagte er auf Nachfrage des Traunsteiner Tagblatts. Generell aber sei das neue System schon wesentlich besser als das alte. »Das war ja eine wesentliche Forderung des VdK, dass auch Menschen mit demenzieller Erkrankung ein Anrecht auf Leistungen der Pflegekasse haben.« Im Gegensatz zu früher gehe es jetzt darum zu sehen, was der Mensch noch selbst kann und nicht mehr nur um die Defizite.

»Noch zu früh, um das neue System zu bewerten«

Der Antrag auf Begutachtung sei relativ einfach auszufüllen. Allerdings werden jetzt für das Gutachten deutlich mehr abgefragt als früher. »Komplizierter ist das schon geworden«, so Oberauer. »Aber jetzt ist es noch zu früh, das neue System zu bewerten. Wir müssen erst einmal abwarten, wie das mit Leben gefüllt wird.«

Wer den MDK zur Begutachtung erwartet, sollte sich zuvor überlegen, was im Alltag des Pflegebedürftigen besondere Schwierigkeiten macht und wo Hilfe benötigt wird. Fragestellungen seien etwa »Was kann der Pflegebedürftige noch alleine? Wer soll bei der Begutachtung dabei sein?«. An aktuellen Unterlagen sollten etwa Arztberichte wie ein etwaiger Entlassungsbericht aus einer Klinik, ein aktueller Medikamentenplan oder eine Pflegedokumentation bereitliegen.

Für weitere Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden steht der VdK seinen Mitgliedern selbstverständlich unter Telefon 0861/90 98 60 zur Verfügung. coho

Mehr aus der Stadt Traunstein