Ein folgenschwerer Faustschlag

Traunstein – Einen 44-jährigen arbeitslosen Maurer aus Rosenheim verurteilte das Schwurgericht Traunstein gestern wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Gleichzeitig wurde die Unterbringung des unter Alkoholeinfluss schon mehrfach gewalttätig gewordenen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. 15 Monate muss er aber vorweg ins Gefängnis.


Der 44-Jährige war am 2. April des vergangenen Jahres mit einem 41-Jährigen am Rosenheimer Bahnhof in Streit geraten. Beide waren erheblich alkoholisiert und es entwickelte sich eine Rangelei samt gegenseitigem Schwitzkasten. Zum Schluss versetzte der Angeklagte dem Opfer einen einzigen Faustschlag von unten gegen die Kinnregion – mit verhängnisvollen Folgen. Der 41-Jährige verstarb drei Tage später an seinen schwersten Kopfverletzungen im Klinikum Vogtareuth.

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte räumte in dem zweitägigen Prozess »einen einzigen Schlag« mit der Faust ein: »Ich hab ihn saublöd getroffen.« Das deckte sich mit den Ergebnissen eines Gutachtens. Nicht nachgewiesen werden konnten dem 44-Jährigen aber die vom Staatsanwalt angeklagten heftigen Fußtritte.

Zu retten wäre der 41-Jährige auch bei sofortiger Hilfe nicht mehr gewesen: »Man soll nie nie sagen. Aber die Chancen wären sogar äußerst gering gewesen, wenn das Ganze in einem Krankenhaus passiert wäre«, so Professor Dr. Matthias Grew vom Rechtsmedizinischem Institut der Universität München.

Biomechaniker Dr. Jiri Adamec ergänzte, dass solche Schläge mit tödlichem Ausgang »sehr selten« seien: »Im Boxsport gibt es solche Fälle. Zu letalem Ausgang solcher Schläge kommt es eher durch anschließende Stürze.«

Professor Dr. Cornelis Stadtland von der Universität München attestierte dem voll schuldfähigen Täter einen »Hang zu Alkohol im Übermaß«. Der 44-Jährige sei »nicht nur sozial gefährdet, sondern auch gefährlich«. In der Vergangenheit habe er viele Körperverletzungsdelikte unter Alkoholeinfluss begangen, verbüße aktuell auch noch eine Haftstrafe bis Juni 2015. Die Voraussetzungen für Unterbringung in einer Alkoholentziehungsanstalt seien erfüllt.

Im Urteil hob Vorsitzender Richter Erich Fuchs heraus, eine Notwehrsituation habe für den Angeklagten nicht bestanden: »Er hat entsprechend seiner aggressiven Grundtendenz zugeschlagen. Dieser eine Schlag hat tragischerweise zum Tod geführt.« Der 44-Jährige habe das objektive Tatgeschehen eingeräumt – »wenn auch etwas beschönigend«. Der Vorwurf des Totschlags habe nicht aufrechterhalten werden können – weil sich Fußtritte gegen das Gesicht nicht bestätigten.

Im »letzten Wort« beteuerte der Maurer unter Tränen: »I wollt des wirklich net. Es ist passiert zwischen uns zwei. I hab ihn lange gekannt. Wir waren gute Freunde.« kd

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