Bei 4514 Fahrzeugführern wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Bei 212 davon ergab sich eine Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit. Für viele davon bedeutet dies eine Strafanzeige und Führerscheinentzug, andere kamen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon. Den unrühmlichen Spitzenwert erzielte dabei ein Autofahrer mit 2,98 Promille. In 31 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen.