Ein »Eisberg« im Tüttensee?

Grabenstätt – In der jüngsten Gemeinderatssitzung schlug Andreas Danzer (Freie Wähler) vor, »für unser Naherholungsgebiet, den Tüttensee, ein Wasserspielgerät anzuschaffen« und dies »in die Haushaltsberatungen mit aufzunehmen.«


Exemplarisch nannte er einen »Eisberg« zum Herabrutschen. Ein solcher würde das Seebad weiter aufwerten und wäre insbesondere für die Jugend eine Attraktion. In vielen anderen Chiemsee-Gemeinden hätte man gute Erfahrungen damit gemacht, meinte Danzer. »Wenn etwas am Badegelände zum Richten ist, sind wir als Gemeinde zwar der Ansprechpartner, doch sonst haben wir dort keinen Zugriff und nichts mitzureden, weil es ein privates Bad ist«, so Bürgermeister Georg Schützinger.

Derjenige, der das Wasserspielgerät ins Wasser stelle, müsse auch die Haftung übernehmen, verwies der Geschäftsleiter Peter Lex auf die gängige Rechtslage. Eine Badeaufsicht gebe es nur in dem gekennzeichneten Bereich, in dem sich auch das Floß befinde. Er gehe davon aus, dass sich der Betreiber ein solches Haftungsrisiko nicht zusätzlich auferlegen werde, betonte Lex und erinnerte an Seebadbetreiber, die gerade wegen der Haftungsfrage derartige Wasserspielgeräte wieder entfernen würden. mmü

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