Durchfahrtsverbot für Schwerlaster

Chieming. Für die Umlenkung des Schwerlastverkehrs auf die neue Nordostumfahrung von Traunstein sprach sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einvernehmlich aus. Die Räte beauftragten Bürgermeister Benno Graf, die erforderlichen Schritte einzuleiten.


Die Gemeinderäte sind der Ansicht, dass durch die Nordostumfahrung das bisherige von Behörden gerne benutzte Argument, Nachbargemeinden dürfen nicht zusätzlich belastet werden, nun hinfällig sei. Heinrich Hunglinger (SPD) ergänzte, Kosten von 77 Millionen Euro rechtfertige eine hohe Auslastung der Umfahrung.

Der Gemeinderat begründete die gewünschte Sperrung der Chieminger Ortsdurchfahrt für den Schwerlastverkehr damit, dass die Straße durch Chieming erhebliche Gefährdungspunkte für Menschen und Natur habe. So beinhalte sie keinen Querungsschwerpunkt, zudem gebe es vor dem Kirchberg aus Richtung Laimgrub beim Begegnungsverkehr zwischen Schwerlastern Probleme wegen der dann vorhandenen Enge und in der Unterwirtskurve komme es beim Zusammentreffen zweier Schwerlastfahrzeuge immer wieder vor, dass auf beiden Seiten der Geh- und Radweg als Ausweiche mit benutzt werden müsse.

Erinnert wurde auch an die Gewässergefährdung des Pfeffer- und des Chiemsees durch die vielen Gefahrguttransporter. Außerdem leide die Lebensqualität der Straßenanlieger durch die hohe Lärmbelästigung. Auch der Tourismus nehme Schaden, da Urlauber entlang der Durchfahrtsstraße wegen des hohen Lärmpegels dort keine Quartiere buchen.

Die Räte meinten weiter, ein Autoverkehr mit täglich 10 000 Fahrzeugen durch den Ort stelle bereits eine sehr große Lärmbelästigung dar. Alle waren sich einig, dass die Forderung nach einer Umgehungsstraße nach wie vor notwendig und dringend sei.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Vorbescheidantrag zur Errichtung von drei Ferienblockhäusern mit je 50 Quadratmeter auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Storfling. Das gemeindliche Einvernehmen erfolgte mehrheitlich. Bürgermeister Graf sagte, die Privilegierung liegt vor und begrüßte dieses Bauvorhaben, da Privatvermieter gebraucht werden.

Ergänzt wurde die Satzung zur Erhebung des Kurbeitrags. Neu aufgenommen wurden die Orte Unter- und Oberhochstätt. Die Satzung, die nun das gesamte Gemeindegebiet umfasst, tritt zum 1. Januar in Kraft. OH

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