Drogen in JVA bestellt

Traunstein. Während einer Haftstrafe bestellte sich ein 39 Jahre alter Insasse der Justizvollzugsanstalt Bernau Drogen ins Gefängnis. Der angebliche Verteidigerbrief fiel allerdings am 18. Februar 2013 einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes auf. Der frühere Häftling stand am Mittwoch wegen versuchten, unerlaubten Drogenerwerbs vor dem Landgericht Traunstein. Die Vierte Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Johann Dörr verwarf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom 27. Juni 2013 mit der Maßgabe, dass es die viermonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung in eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro umwandelte.


Von wem jener Brief abgesandt wurde, war letztlich nicht zu klären. Der Angeklagte räumte jedoch ein, das unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Substitutionsmedikament Buprenorphin geordert zu haben. Getarnt war das Schreiben vom August 2011 als Brief eines Verteidigers. Darin befanden sich eine Weihnachtskarte mit dem Aufdruck »Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch«, dazu mehrere leere Blätter Papier und ein Bogen, auf dem zwei Tütchen mit einem orangefarbenen Pulver aufgeklebt waren. Das Schreiben wurde vom Sicherheitsdienst der JVA Bernau geöffnet.

Im Labor erbrachte ein Schnelltest: Es handelte sich bei dem Pulver um 1,03 Gramm Buprenorphin. Ein Drogentest bei dem Gefangenen verlief positiv. Der 39-Jährige versuchte, sich auf ein Medikament herauszureden, das entsprechende Reaktionen auslösen könne. kd

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