Von wem jener Brief abgesandt wurde, war letztlich nicht zu klären. Der Angeklagte räumte jedoch ein, das unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Substitutionsmedikament Buprenorphin geordert zu haben. Getarnt war das Schreiben vom August 2011 als Brief eines Verteidigers. Darin befanden sich eine Weihnachtskarte mit dem Aufdruck »Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch«, dazu mehrere leere Blätter Papier und ein Bogen, auf dem zwei Tütchen mit einem orangefarbenen Pulver aufgeklebt waren. Das Schreiben wurde vom Sicherheitsdienst der JVA Bernau geöffnet.
Im Labor erbrachte ein Schnelltest: Es handelte sich bei dem Pulver um 1,03 Gramm Buprenorphin. Ein Drogentest bei dem Gefangenen verlief positiv. Der 39-Jährige versuchte, sich auf ein Medikament herauszureden, das entsprechende Reaktionen auslösen könne. kd