Der Schreiner war am 17. Juli 2014, aus Ungarn kommend, im Zug von Salzburg nach München von Fahndern ertappt worden. Die Polizisten fanden im Gepäck des Reisenden 0,14 Gramm Haschisch, 9,87 Gramm Marihuana und 0,99 Gramm Kokaingemisch.
Zunächst hatte der Angeklagte einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu je 40 Euro, also über gesamt 4000 Euro Geldstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln erhalten. Dagegen legte der Schreiner Einspruch ein. Durch einen – gestern nicht anwesenden – Verteidiger ließ er den Einspruch auf die Höhe der Strafe beschränken. Dadurch wurden der Schuldspruch wie die Tagessatzhöhe mit 40 Euro rechtskräftig. Es ging nur mehr um die Zahl der Tagessätze des Täters.
Die Vertreterin der Anklage forderte gestern, es bei der ursprünglichen Höhe zu belassen, der 38-Jährige eine mildere Strafe. Angesichts des Geständnisses, der überwiegend weichen Drogen und der schlechten Qualität des Kokaingemischs hielt Richter Wolfgang Ott 60 Tagessätze für tat- und schuldangemessen. kd