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Der 58-jährige Ex-Justizwachtmeister unmittelbar vor der Urteilsverkündung. (Foto: Kretzmer)

Doppelmord aus »maßloser Gier und Gewinnstreben«

Traunstein – Für den Raubmord an einem Rentnerehepaar muss ein ehemaliger Justizwachtmeister aus Brannenburg lebenslang hinter Gitter. Das Traunsteiner Schwurgericht verurteilte den 58-Jährigen am Donnerstag wegen zweifachen Mordes. Es erkannte zudem auf die besondere Schwere der Schuld. Damit kann der verheiratete Familienvater nicht nach 15 Jahren Haft freikommen.


Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Harald Baumgärtl kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Er will vor allem die besondere Schwere der Schuld höchstrichterlich überprüfen lassen. Der frühpensionierte Justizbeamte war angeklagt, seinen langjährigen Hausarzt und dessen Ehefrau am Pfingstmontag 2014 in deren Ferienhaus in Aschau im Chiemgau getötet zu haben, um an ihre EC-Karte zu kommen.

Angeklagter machte sich mit Zwischenrufen bemerkbar

Der Schwurgerichtssaal war bis zum letzten Platz besetzt, als der Vorsitzende Richter Erich Fuchs das Urteil nach viertägiger Beweisaufnahme verkündete. Der Angeklagte unterbrach Fuchs mehrmals mit lauten Zwischenrufen, etwa, als es um die im März 2014 entzogene Betreuung seiner Mutter oder seine desolaten finanziellen Verhältnisse ging. Der 58-Jährige sieht sich als Justizopfer, weil ihm die Betreuung seiner demenzkranken Mutter zu Unrecht entzogen worden sei. Ursprünglich war seine Familie vermögend, hatte in Wolkersdorf bei Traunstein nach Aufgabe der Landwirtschaft stattlichen Haus- und Grundbesitz.

Der Angeklagte trat 1985 in den Justizvollzugsdienst, beendete ihn 1990, wurde 1993 mit guter Pension plus Berufsunfähigkeitsrente wegen Depressionen frühverrentet und arbeitete seither nie mehr, wie der Vorsitzende Richter schilderte. Er drängte die Mutter, drei Häuser und zwölf Grundstücke in Wolkersdorf zu verkaufen und ihm das Geld zu geben.

Als ihm das ab 2007 nicht mehr reichte, nahm er Darlehen und Kredite auf. Der Kammervorsitzende rechnete vor, in den eineinhalb Jahren vor den Verbrechen hätten die Ausgaben die Einnahmen des 58-Jährigen um einen fünfstelligen Betrag überstiegen: »Er hatte ständigen Geldbedarf – wofür, ist nicht näher bekannt geworden.« Seinen Lebensstandard habe der Angeklagte nicht reduzieren wollen und sei »deshalb in die Schuldenfalle geraten«.

Als seine Mutter im März 2014 in ein Pflegeheim kam, konnte der Sohn nicht mehr wie bisher über ihre Rente und ihr Pflegegeld verfügen. Darüber hinaus klagte der Anwalt beim Landgericht Traunstein auf Rückzahlung von 270 000 Euro, die von den Konten der Mutter verschwunden waren. Im Mai 2014 stand fest, dass der Angeklagte seine Darlehensverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Um an Geld zu kommen, entschied der Angeklagte, am Pfingstmontag in das Ferienhaus seines 90-jährigen Hausarztes einzubrechen. Als der 58-Jährige im Keller war, traf der Arzt mit seiner 65 Jahre alten Frau ein. Spätestens zu dem Zeitpunkt beschloss der Täter, dessen EC-Karten zu erbeuten. Der Angeklagte bedrohte das Ehepaar massiv. Der 90-Jährige war nach fünf Messerstichen in den Oberkörper sofort tot. Die Frau hatte nach Schlägen mit einem Dachgepäckträger einen langen Todeskampf – bis zu einer Stunde lang, wie ein Rechtsmediziner berichtete.

Der Doppelmörder beseitigte Blut in der Wohnung, schaffte die Leichen in ein Auto und versteckte sie nahe Samerberg. Mit einem Zettel, den er im Haus seines Hausarztes hinterließ, täuschte der 58-Jährige eine Entführung vor – um Zeit zum Geldabheben mit den EC-Karten zu gewinnen, wie der Vorsitzende Richter betonte.

»Er handelte aus maßloser Gier und Gewinnstreben«, stellte der Richter fest. Die Behauptung des Ex-Beamten, er sei »vom Staat zu den Taten getrieben worden«, entbehre jeder Grundlage: »Es sind erbärmliche Ausflüchte, die in der Erklärung gipfeln, das Ganze sei keine Straftat gewesen.« Der 58-Jährige habe in dem Prozess den Eindruck erwecken wollen, verwirrt zu sein. Tatsächlich sei er »nicht empathiefähig«, habe keine Reue gezeigt.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger zufrieden

Oberstaatsanwalt Jürgen Branz, der auf die im Urteil verhängten Sanktionen plädiert hatte, zeigte sich mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden, ebenso Nebenklagevertreterin Theresia Pösl aus Rosenheim, für die Schwester der ermordeten 65-Jährigen. Verteidiger Harald Baumgärtl, der einen geminderten Strafrahmen durch möglicherweise nicht volle Schuldfähigkeit und damit eine nicht lebenslange Strafe beantragt hatte, begründete die Revision: »Wir wollen überprüfen lassen, ob die Persönlichkeit meines Mandanten ausreichend gewürdigt wurde.« kd/dpa

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