Diebstähle und Drohung

Über mehrere kleinere Prozesse entschied das Amtsgericht Traunstein in dieser Woche. In einem Verfahren erschien die angeklagte Frau aus Niederbayern nicht vor dem Gericht mit Richterin Sabine Sauer. So wurde der vorherige Strafbefehl wegen Unterschlagung eines Zirbelschranks im Wert von 6000 Euro aus einer gemieteten Wohnung in Obing rechtskräftig. Wie hoch die Strafe ausfiel, war nicht zu erfahren, gibt es doch bei einem Strafbefehl keine öffentliche Verhandlung.


Ein Prozess galt der Bedrohung einer Zeugin am 11. Januar gegen 19.50 Uhr in einem Restaurant in Traunstein durch einen 41-jährigen Frührentner. Der Traunsteiner drohte der Frau, er werde draußen warten und ihr, wenn sie das Lokal verlasse, »den Hals umdrehen«. Die Richterin stellte das Verfahren gegen den geständigen, reuigen Angeklagten vorläufig ein gegen eine Geldauflage von 200 Euro, zu zahlen an die Bergwacht.

Wegen zweifachen Diebstahls und eines Diebstahls mit Waffen verhängte das Amtsgericht mit Richter Maximilian Lermer gegen einen 30 Jahre alten Traunreuter eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Alle Diebstähle ereigneten sich in Traunreut. Der Angeklagte ließ am 14. November 2013 in einem Modegeschäft einen Pelzmantel im Wert von 189 Euro mitgehen. In einem Einkaufsmarkt stahl er am 29. November 2013 einem Mann dessen Geldbörse mit 95 Euro Bargeld, Bankkarte und anderen Dingen. Zudem trug er ein sogenanntes »Einhandmesser« bei sich. Schauplatz der dritten Tat war am 24. Januar ein Supermarkt. Der 30-Jährige griff sich eine 4,99 Euro teure Flasche Wodka aus dem Regal und füllte den Schnaps um in eine, unter der Jacke verborgene, Plastikflasche. kd

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