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Besonders beliebt bei den Kindern und Jugendlichen ist die Badeinsel mitten im See. Ab diesem Jahr müssen Besucher mehr Eintritt bezahlen. (Archivbild: Wegscheider)

Das Baden in Inzell wird teurer

Inzell – Der Inzeller Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung eine Anpassung der Eintrittsgebühren für den Badepark Inzell. Betroffen davon ist der Naturbadesee. Als Grund für die Preiserhöhung wurden deutlich gestiegenen Kosten bei Strom, Labor und Personal genannt.


Erwachsene aus Inzell zahlen nun vier, anstatt drei Euro. Auswärtige zahlten bislang 4,50 Euro, auch sie zahlen nun vier Euro. Denn eine billigere Karte für Inzeller Bürger darf es nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht geben. Gleich bleibt die Saisonkarte für Familien. Sie kostet wie bisher 80 Euro. Kinder von sechs bis 15 Jahren zahlen nun zwei Euro Eintritt, bislang waren es 1,50 Euro.

Die Gebühren beim Naturbadesee wurden seit Bestehen des Bürgerprojekts vor zehn Jahren nicht angepasst. Bademeister Manfred Plereiter verdeutlichte die Anpassung der Eintrittskarten. »Einige Gäste reagierten zum Teil aggressiv an der Kasse, wenn nachgefragt wurde, wo sie herkommen. Ausweise hatten sie dann meistens nicht dabei und die Kassiererinnen können ja nicht alle kennen. Es tut mir leid für die Inzeller, die mitgeholfen haben bei der Umsetzung unseres schönen Naturbades, doch es macht das Ganze einfacher.«

Für das Jahr 2017 wurden auch die Schließzeiten des Hallenbads festgelegt. Das erste Mal wird das Bad im Frühjahr von 24. April bis einschließlich 12. Mai geschlossen und im Herbst einen Monat vom 13. November bis einschließlich 15. Dezember. Es kam bei der Diskussion auch zur Sprache, dass in den Nachbarorten in Ruhpolding und Bad Reichenhall die Hallenbäder geöffnet sind. Lediglich das Vita Alpina in Ruhpolding schließt vom 24. bis 29. April. Die Sauna wird auf Wunsch der Betreiberin vom 1. bis 7. Mai geschlossen. Vorgesehen ist, den Naturbadesee bei entsprechendem Wetter ab dem 15. Mai zu öffnen.

Zusätzlich wurden auch zwei Bauanträge behandelt. An der Bichlstraße sind ein Anbau an das bestehende Anwesen und ein Abbruch des bestehenden Stallgebäudes geplant. Weil sich das Grundstück im Außenbereich befindet, ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf höchstens zwei Wohnungen zulässig. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den Antrag und die Änderung des Gebäudes aus.

Ein weiterer Antrag kam von einem Bauherrn, der an der Schmelzer Straße wohnt. Er plant einen Ersatzbau für ein Heulager. Das Grundstück, auf dem   dieses  Gebäude steht, befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und der beantragte Ersatzbau ist demnach besonders zu behandeln. Gemäß Antragstellung ist davon  auszugehen,  dass das Bauvorhaben der Landwirtschaft dient. Öffentliche Belange werden hierbei nicht berührt. Auch bei diesem Antrag stimmte der Gemeinderat einstimmig für das Vorhaben des Bauherrn. hw

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