»Leider kommt es jedes Jahr durch leichtsinniges Verhalten oder unsachgemäßen Gebrauch zu vermeidbaren, schweren Unfällen. Ich appelliere an die Einzelhändler wie auch Verbraucher, besonders die Sicherheitsvorschriften zu beachten, damit es zur Jahreswende keine ungewollte explosive Überraschung gibt«, so Regierungspräsident Christoph Hillenbrand im Vorfeld.
Für Händler gilt es Produktwarnungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie Rückrufaktionen der Hersteller zu beachten, wie etwa bei irreführender Kennzeichnung oder bei technischen Mängeln. Die jeweils davon betroffenen Feuerwerkskörper dürfen keinesfalls verkauft werden, sondern sind dem Lieferanten zurück zu geben. Der Verkauf unzulässiger Feuerwerkskörper wird vom Gewerbeaufsichtsamt verstärkt kontrolliert.
Nur geprüfte Qualität kaufen
Für den Verbraucher bergen Raketen, Kanonenschläge und die in den vergangenen Jahren vermehrt angebotenen Batteriefeuerwerke ein erhöhtes Unfall- und Brandrisiko. Bei grob fahrlässigem Handeln kann dies sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere empfiehlt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern folgende Verhaltensregeln:
– Kaufen und verwenden Sie ausschließlich geprüfte Qualität mit dem Zulassungszeichen der BAM oder mit einem CE-Zeichen. Nicht zugelassene Ware darf weder eingeführt noch verwendet werden und entspricht auch oft nicht dem hohen deutschen Sicherheitsstandard.
– Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
– Minderjährigen dürfen weder im Verkauf noch im Familienkreis Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder unter 12 Jahre) oder der Kategorie 2 (Jugendliche unter 18 Jahre) überlassen werden. Für die alten noch in Verkehr befindlichen Feuerwerksklassen I und II gelten ähnliche Regelungen.
– Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden, sie sind standsicher aufzustellen und nicht in der Hand anzuzünden.
– Feuerwerkskörper nur im Freien, in ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen oder leicht entzündlichen Stoffen anzünden.
– Brennbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
– Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen – Basteleien führen oft zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar.
– Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu zünden.
Die Einhaltung der Vorschriften bei Lagerung und Verkauf von Feuerwerksartikeln wird bis Silvester von allen bayerischen Gewerbeaufsichtsämtern unter Federführung des Gewerbeaufsichtsamts bei der Regierung von Oberbayern überprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei unter anderem auf das Abgabeverbot für Jugendliche, Brandschutzmaßnahmen, aber auch die Zulässigkeit und Sicherheit der angebotenen Feuerwerkskörper gelegt. Silvesterfeuerwerkskör-per dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden, die Kommunen können darüber hinaus zusätzliche Einschränkungen erlassen. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 089/2176-1.