Der BLSV München hatte einen Antrag zur Errichtung einer Bungee-Trampolinanlage für vier Personen in der Nähe der neuen Sporthalle auf dem BLSV-Gelände in Holzen gestellt. Beabsichtigt ist eine Anlage mit einer Fläche von rund 80 Quadratmetern und einer Höhe von 7,30 Meter auf der Wiese bei der Kletterwand. Die Nutzung ist für einen dauerhaften Betrieb geplant, allerdings soll die Trampolinanlage in den Wintermonaten wegen der hohen Schneelast abgebaut werden. Ein Probebetrieb wurde in diesem Sommer bereits für drei Monate durchgeführt und auch gut angenommen. Das Bauvorhaben ist generell zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Da der Gemeinde keine nachbarlichen Einwände bekannt waren, stimmte der Gemeinderat dem Antrag einhellig zu.
Nachträgliche Nutzungsänderung beantragt
Die Winter und Lutze GbR reichte einen Antrag ein, den Gasthof Fantenberg umzubauen. Die Antragsteller beantragen eine nachträgliche Nutzungsänderung des Billiard- und Tischtennisraums in eine Betriebsleiterwohnung im Erdgeschoß sowie die Umnutzung nicht genutzter Garagen im Untergeschoß für ein Appartement. Da keine öffentlichen Belange betroffen werden, sind die Nutzungsänderungen bauplanungsrechtlich zulässig. Eine Erschließung ist vorhanden. Deshalb stimmte der Gemeinderat der Nutzungsänderung zu.
Bürgermeister Hans Egger ging auch kurz auf die Bürgerversammlung ein. Laut Aussage des Rathauschefs wird man sich um das in die Jahre gekommene Hinweisschild zum Eisstadion kümmern und es ersetzen. Ebenfalls Thema war die mangelnde Parksituation am gemeindlichen Kindergarten. Dritter Bürgermeister Michi Lorenz meinte, dass ein Aufkiesen an der Schule schon Abhilfe schaffen könnte. Egger wies auf die Umbaumaßnahmen an der Schulstraße im nächsten Jahr hin und dass eine solche Baumaßnahme in diesem Zug stattfinden könne. hw