In der Jahresabschlusssitzung hatte sich der Stadtrat darauf verständigt, die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens am 14. Januar festzustellen und gleichzeitig zu entscheiden, ob ein Bürgerentscheid angeleiert werden soll oder nicht. Der Bürgerentscheid könnte dann am 1. März 2015 durchgeführt werden.
Wie berichtet, hatten am vergangenen Mittwoch Vertreter des Bürgerbegehrens die Unterschriftenlisten an Bürgermeister Klaus Ritter übergeben. Die Bürgerinitiative spricht sich dafür aus, dass das Franz-Haberlander-Freibad während der Sanierung des Nichtschwimmerbeckens im nächsten Jahr geöffnet bleibt. ga