Buchhalterin muss nicht ins Gefängnis

Grassau. Die beiden Hauptangeklagten, ein ehemaliger Betriebsleiter und eine Finanzbuchhalterin des Grassauer Elektronikherstellers Katek, sitzen seit Februar im Gefängnis. Nun wurde eine weitere Buchhalterin wegen Beihilfe zur Untreue in 43 Fällen verurteilt. Das Verfahren am Landgericht München II war abgetrennt worden.


Die einjährige Freiheitsstrafe der jetzt verurteilten 53-jährigen Buchhalterin wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit läuft drei Jahre. Die Buchhalterin hatte den beiden Hauptangeklagten bei der Veruntreuung von Firmengeldern für Devisenoptionsgeschäfte geholfen. Dabei haben sie einen Verlust von rund 13 Millionen Euro verursacht und die Firma aus der Kathrein-Gruppe an den Rand des Ruins gebracht.

Der ehemalige Betriebsleiter und die Finanzbuchhalterin waren zu je fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden (wir berichteten). KR

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