Biber geriet in illegale Falle

Bergen – Ein Biber ist an der Staudacher Straße in eine illegale, 20 Zentimeter lange Schlagfalle geraten. Die Polizei erhielt am Mittwoch gegen 14.30 Uhr einen Anruf von einem Passanten, der das gefangene und schwer verletzte Tier etwa drei Meter neben einem Radweg an einem Bachlauf entdeckt hatte. Den Beamten blieb laut einer Pressemeldung nichts anderes übrig, als das Biberweibchen »mit einem Gnadenschuss von seinen Schmerzen zu befreien«. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird das Landratsamt das Tier ordnungsgemäß entsorgen.


Die an einer Kette befestigte Falle hatte dem Biber den linken Vorderlauf durchgebrochen. Da der Boden um die Falle ganz aufgewühlt war, hatte der Nager wohl schon länger in der Falle festgesessen.

Der Biber ist wie beispielsweise auch der Wolf streng und besonders geschützt. Wegen einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Tierschutzgesetz ermittelt die Polizei jetzt gegen Unbekannt. Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Laut Polizei war die Falle ohne Warnhinweis oder weiteren Schutz aufgestellt worden. Es hätte auch leicht ein Mensch in die Falle geraten können. Die Polizei suchte auch darum den Uferbereich nach weiteren Fallen ab, entdeckte aber keine.

Die Polizeiinspektion Traunstein nimmt Hinweise unter Telefon 0861/987 30 entgegen. fb

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