Die an einer Kette befestigte Falle hatte dem Biber den linken Vorderlauf durchgebrochen. Da der Boden um die Falle ganz aufgewühlt war, hatte der Nager wohl schon länger in der Falle festgesessen.
Der Biber ist wie beispielsweise auch der Wolf streng und besonders geschützt. Wegen einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Tierschutzgesetz ermittelt die Polizei jetzt gegen Unbekannt. Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Laut Polizei war die Falle ohne Warnhinweis oder weiteren Schutz aufgestellt worden. Es hätte auch leicht ein Mensch in die Falle geraten können. Die Polizei suchte auch darum den Uferbereich nach weiteren Fallen ab, entdeckte aber keine.
Die Polizeiinspektion Traunstein nimmt Hinweise unter Telefon 0861/987 30 entgegen. fb