Wie Zollfahnder den Leistungsbetrug entdeckten, blieb gestern offen. »Die Damen haben weisungsfrei gearbeitet und waren nicht in den Betrieb des Studios eingebunden«, argumentierte Verteidiger Michael Vogel. Dem widersprachen alle vier vernommenen Zeuginnen, die selbst teils früher Kundinnen des Studios waren. Sie schilderten ausführlich, wie sie in dem Fitnessstudio der Frau aus dem Landkreis Traunstein arbeiteten.
Nach einem Gespräch Vogels mit Staatsanwalt Martin Unterreiner und Richter Maximilian Lermer kam es zu einem Verständigungsvorschlag. Ein Geständnis vorausgesetzt, sicherte das Gericht eine Freiheitsstrafe zwischen acht und zwölf Monaten mit Bewährung zu.
Die weiteren sieben Zeugen hätten den Sachverhalt wohl im Sinn der Anklage bestätigt, unterstrich Staatsanwalt Martin Unterreiner im Plädoyer auf eine zehnmonatige Strafe mit dreijähriger Bewährungszeit und der Auflage, den Schaden bei den Sozialkassen wieder gut zu machen. Er gehe davon aus, dass die Angeklagte sich die Verurteilung zur Warnung dienen lasse und künftig gesetzeskonform vorgehen werde.
Eine Strafe von nicht mehr als acht Monaten mit zweijähriger Bewährung sei ausreichend, beantragte Verteidiger Michael Vogel. Seine Mandantin habe »in Unkenntnis« Unrecht getan.
Ob absichtlich oder nicht – es lägen abhängige Beschäftigungsverhältnisse vor, begründete Richter Maximilian Lermer im Urteil. Die Angeklagte sei einem »Verbotsirrtum« unterlegen. Sie habe die Fakten gekannt, aber eine falsche Entscheidung getroffen. kd