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Mehrere Anmerkungen gab es zum neuen Baugebiet »Birkenweg Nord« zwischen den Wohnhäusern (links) und der Pension auf der rechten Seite. (Foto: Wegscheider)

Besonderer Schmetterling kommt im geplanten Baugebiet vor

Inzell – Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans setzte sich der Inzeller Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auseinander. Zum neuen Baugebiet »Birkenweg Nord« waren im Rahmen der Bürgerbeteiligung einige Stellungnahmen eingegangen.


Zwei Familien merkten an, dass im geplanten Baugebiet mit größeren Grundwasserschwankungen zu rechnen sei, da sich bei längerem Regen der Grundwasserstand um bis zu zwei Metern erhöht. Die Familien befürchten, dass bei einer Bebauung der Grundwasserstrom beeinträchtigt werden könnte und an den Gebäuden Wasserschäden oder Schäden durch Ausspülungen entstehen könnten. Außerdem seien in diesem Gebiet Kreuzottern und Ringelnattern zu finden, die bis auf die Grundstücke kommen.

Familie befürchtet Wertverlust des Grundstücks

Eine weitere Familie befürchtet durch die Wohnbebauung Nachteile für ihr eigenes Grundstück. So könnte sich durch die Verbauung der freien Sicht auf die Berge eine Wertminderung des Grundstücks ergeben. Außerdem befürchten sie einen Rückstau des Grundwasserflusses durch Versiegelung der freien Wiese und Folgeschäden bei der Standsicherheit des Hauses beim Aushub in der Nähe der Terrasse.

Stellungnahmen waren auch von Behörden eingegangen. Für die Stromversorgung der neuen Wohnbebauung ist die Stromversorgung Inzell zuständig, die dafür die vorhandene Kabeltrasse umverlegen muss. Davon nahm das Gremium einstimmig Kenntnis. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wies darauf hin, dass sich westlich an das beplante Gebiet ein Moorrandwald anschließt. Dieser Bestand ist als geschützter Biotopbereich ausgewiesen. Da auch mit Baumhöhen von bis zu 30 Metern zu rechnen ist, sollten Wohngebäude und Garagen zwischen 15 und 25 Meter von den Bäumen entfernt stehen.

Größere Einwände gab es von der Unteren Naturschutzbehörde. Mit dem Ameisenbläuling ist hier eine Tierart betroffen, für die besondere Schutzbestimmungen gelten. Möglicherweise werden zusätzliche Ausgleichsflächen für diesen Schmetterling notwendig. Außerdem empfiehlt das Amt der Gemeinde, die Bebauung im Westen bis auf die Höhe der geplanten Ringstraße zurückzunehmen. Das Gelände ist in diesem Bereich stark hängig und mit einer blütenreichen Wiese bewachsen.

Auch der Bund Naturschutz hob das Vorkommen des Ameisenbläulings hervor. Bei der Eingriffsfläche handelt es sich um Grünland, im westlichen Bereich liegt eine extensive, einschürige Hochstaudenflur. Hier wächst der Große Wiesenknopf als Futter- und Raupenpflanze für den dort ebenfalls vorkommenden Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling, eine Schmetterlingsart, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) europaweit geschützt ist. Da die Tagfalter auf der Eingriffsfläche bei der Eiablage beobachtet werden konnten, ist die Fläche ein Fortpflanzungsgebiet für die lokale Population. Die Schädigung, Störung und Tötung dieser Tiere ist nach FFH-Richtlinie verboten, sofern eine Verschlechterung der lokalen Population zu befürchten ist.

Rücknahme der Bebauung nicht erforderlich

Das Ausgleichskonzept auf Grundlage der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt laut Gemeinde bereits die Lebensraumansprüche des Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Eine Rücknahme der Bebauung sei daher nicht erforderlich. Bevor allerdings weitere Entscheidungen getroffen werden, sind eine Planüberarbeitung, Ergänzung sowie das Einholen eines hydraulischen Fachgutachtens erforderlich. Sobald alle Einwendungen eingearbeitet worden sind, wird das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung fortgesetzt. hw

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