Wie berichtet, hatte die Stadt Traunreut ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit dem Fazit, dass im Hinblick auf die neue Rechtsprechung und die Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Anwendung des Straßenausbaubeitragsrechts für die Straßenbaumaßnahmen am Traunring trotz der beiden am Traunring West betreffenden rechtskräftigen Urteile, mit denen das Verwaltungsgericht München die Erhebung eines Erschließungsbeitrages verlangt, vertretbar wäre. Dieses Gutachten wurde jetzt auch vom Kommunalen Prüfungsverband bestätigt, das im Stadtrat bekannt gegeben wurde. »Es liegt in der Natur der Sache, dass derzeit im Bereich des Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrechts eine Vielzahl von Fragen zum Problemkreis, unter welchen konkreten Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt im jeweiligen Einzelfall die für den Beginn der Ausschlussfrist maßgebliche Vorteilslage eintritt, rechtlich nicht abschließend geklärt sind«, heißt es in einer Stellungnahme.
Vor diesem Hintergrund würde der Kommunale Prüfungsverband eine etwaige Entscheidung der Stadt, die Baumaßnahmen am Traunring West und Ost nach Straßenausbaubeitragsrecht abzurechnen, im Rahmen einer überörtlichen Prüfung nicht beanstanden. Die Empfehlung des Prüfungsverbandes, das weitere Vorgehen abschließend mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu erörtern, wurde bereits in die Wege geleitet. Nach Angaben der Verwaltung habe das als Rechtsaufsicht eingeschaltete Landratsamt Traunstein den Vorgang dem Innenministerium bereits vorgelegt. Sobald auch diese Stellungnahme vorliegt, wird der Stadtrat davon unterrichtet. ga