In der ungewöhnlich kurzen öffentlichen Sitzung beschlossen die Räte wie in jedem Jahr exakt 40 Termine an Sonn- und Feiertagen, an denen im Ort bestimmte Waren verkauft werden dürfen.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt die aktuelle »Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags«. Darin ist genau geregelt, wer, wann und in welcher Höhe Kurbeitrag zahlen muss. Der Höchstsatz für Erwachsene in der Hauptsaison beläuft sich demzufolge auf 2,30 Euro. Dies gilt für Gäste, die älter als 17 Jahre sind. Für jüngere Gäste und außerhalb der Hauptsaison sind die Beiträge günstiger. Der Behindertenbeauftragte der Gemeinde, Georg Weber, der als einziger Gast die öffentliche Sitzung mitverfolgte, kritisierte, dass die Sätze für Personen mit Behinderung zu hoch seien. Schriftlich beantragte er, diese Beiträge zu verringern, weshalb die Satzung geändert wurde.
So gilt künftig, dass Menschen mit einer 100-prozentigen Behinderung samt ihrer Begleitperson von der Entrichtung des Kurbeitrags befreit sind. Beitragsfrei sind ferner Kinder unter sieben Jahren. Personen, denen eine Behinderung zwischen 80 bis 99 Prozent attestiert ist, müssen in Zukunft nur noch die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes entrichten.
Für Kinder und Jugendliche, die während ihres Aufenthalts in oder rund um Reit im Winkl in Schullandheimen oder Jugendlagern untergebracht sind, müssen künftig als einheitlicher Satz 50 Cent je Übernachtung an die Gemeinde entrichtet werden. Nach kurzer Aussprache stimmten alle Gemeinderäte der Neufassung dieser Satzung zu. Sie tritt ab dem 1. Januar 2015 in Kraft.
An 40 Sonn- und Feiertagen dürfen, wie eingangs kurz erwähnt, in Reit im Winkl auch im kommenden Jahr bestimmte Geschäfte ihre Waren verkaufen. Dies gilt aber für ein genau definiertes Angebot. Dazu zählen beispielsweise Früchte oder alkoholfreie Getränke, Blumen und Zeitungen, aber auch ortstypische Mitbringsel. In jedem Jahr muss darüber der Gemeinderat befinden, wobei sich die Einzelhändler auf die Termine verständigen. Auch diese Verordnung wurde einstimmig beschlossen. ost