Bebauungsplan soll Entwicklung von Gut Horn regeln

Kirchanschöring – Um den Campingplatz Gut Horn ging es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. So bejahte man den Bauantrag für eine Kühlzelle an der Imbissstube am Campingplatz. Laut Bürgermeister Hans-Jörg Birner liegt das Grundstück derzeit im Außenbereich. Da das Gebäude zulässigerweise gebaut wurde und durch den Anbau nur unwesentlich größer wird, gebe es keine Einwände.


Damit sich der Campingplatz auch weiter entwickeln kann, beschloss der Rat jetzt aber auch mehrheitlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Bisher wurden einzelne Baugenehmigungen erteilt. »Eine weitere Entwicklung zum Beispiel für Mobilheime oder Ferienwohnungen ist ohne Bebauungsplan nicht mehr möglich.«

Mobilheime und Schlaffässer vorgesehen

Der Umwelt- und Bauausschuss habe den Entwurf vom Oktober grundsätzlich befürwortet, aber einige Änderungen und Ergänzungen zu Dachformen und der Zulassung von Mobilheimen und Schlaffässern empfohlen. Überdies habe man Unstimmigkeiten bei der Ausdehnung des Überschwemmungsgebiets festgestellt. Dem Planentwurf vom 15. Dezember zufolge soll das Areal als Sondergebiet/Campingplatzgebiet festgesetzt werden. Die Schlaffässer sowie die Dachformen sind so festgelegt, wie vom Bauausschuss angeregt. Ein Teil des Geländes liegt im Überschwemmungsgebiet, wo eine Bebauung grundsätzlich nicht zulässig ist. »Begründete Ausnahmen können unter gewissen Voraussetzungen erlaubt werden«, so Birner, der betonte, dass diese im Landratsamt zu beantragen seien.

In einem Schreiben an die Gemeinde machte die Eigentümerin des Campingplatzes deutlich, dass sie alle im ersten Planentwurf genannten Dachformen zulassen wolle. Damit konnten sich nicht alle anfreunden, obwohl sich zweiter Bürgermeister Franz Portenkirchner dafür starkmachte: »Gut Horn weist schon jetzt eine verschiedenartige Dachlandschaft aus, die alle Dachformen enthält.« Dies störe auch nicht, weil man das Freizeit-Gebiet von außen nicht einsehen könne und der Ortsteil nicht mit anderen Ortsteilen in Berührung komme. Er beantragte daher, alle gewünschten Dachformen zu gestatten. Sein Antrag fand aber keine Mehrheit.

Im Entwurf sind keine zusätzlichen Flächen zur baulichen Erweiterung dargestellt, deshalb ist bei einem weiteren Bauvorhaben grundsätzlich eine Bebauungsplanänderung vorzunehmen oder eine Befreiung zu beantragen. Im Rahmen dieser kann auch eine abweichende Dachform beantragt werden.

An der Birkenstraße entsteht ein neues Haus. Der Gemeinderat hat den Satzungsbeschluss zur Änderung des dort gültigen Bebauungsplans »Unterhalb der Pöllersiedlung« gefasst. Ehe es soweit war, hatte sich das Gremium mit Stellungnahmen von Behörden zu beschäftigen.

So hatte das Forstamt auf den angrenzenden Wald verwiesen. Von Seiten der Verwaltung hieß es jedoch, dass die Baugrenze nicht näher an den Wald rücke als festgelegt. Dennoch wurde die Baugrenze im Planentwurf so geändert, dass sie einen Abstand zum Wald von 25 Metern hat. »Ein Hinweis auf das Zivilrecht im Bebauungsplan und ein Haftungsausschluss für den Waldbesitzer im Sinne der Stellungnahmen des Amtes liegen nicht vor«, sagte Bürgermeister Hans-Jörg Birner.

Zum Bau eines massiven Dachs verpflichtet

Der Bauherr, der das Haus auf dem anderen Teil des Grundstücks vor einigen Jahren gebaut hatte, wurde damals verpflichtet, ein so massives Hausdach oder eine Decke über dem obersten genutzten Geschoß zu errichten, dass Personenschäden durch umstürzende Bäume von den Nachbargrundstücken ausgeschlossen werden.

Weiter stimmte der Gemeinderat dem Abbruch der Holzlege und Bau eines Anbaus am Wohnhaus in Ellham 4 zu. Das Gremium erteilte auch dem Bauantrag Einvernehmen, demzufolge die Garage an der Dorfstraße 20 durch eine größere Garage ersetzt werden soll.

Weiter gab Bürgermeister Hans-Jörg Birner die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse zur Vergabe von Bauarbeiten am Bahnhof bekannt. Demnach erhielt die Firma Drössler aus Tittmoning den Zuschlag für die Abbrucharbeiten, die mit knapp 12 000 Euro zu Buche schlagen. Die »Baumeisterarbeiten« gingen für etwa 67 000 Euro an die Teisendorfer Baumgartner-Koch GmbH. Mit Zimmerer- und Holzbauarbeiten für 35 000 Euro betraute man die Firma Stadler. Sie übernimmt auch das Decken des Dachs für weitere 26 000 Euro. Der Auftrag für die Spenglerarbeiten ging an das Traunreuter Unternehmen Weingärtner, das dafür rund 6300 Euro verlangt. Und die Sage-GmbH aus Schnaitsee erledigt die Gerüstbauarbeiten für rund 5000 Euro.

Birner informierte auch, dass der Gemeinderat nicht-öffentlich beschlossen habe, die Ausschreibung zum Sanieren der Laufbahn am Sportplatz aufzuheben. Die Kosten lägen deutlich über der Schätzung und dem Haushaltsansatz. Zudem wolle man die Bedingungen ändern, denn die Sanierung soll nun im Zuge der Sanierung des Rasenspielfeldes erfolgen.

Ökomodellregion: Kampagne wird verlängert

Der Gemeinderat stimmte ferner der Verlängerung der Kampagne »Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel« um weitere drei Jahre zu. Der neue Projektzeitraum umfasst die Jahre 2016 bis 2018, in dem nun auch günstigere finanzielle Konditionen gelten. Für sogenannte Altkommunen reduziert sich der Beitrag um 22 Prozent. Dadurch muss Kirchanschöring künftig auch weniger zahlen, und zwar 5300 Euro pro Jahr.

Zum 1. Mai kommt Teisendorf dazu

Laut Birner hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner vor kurzem die bis 2016 begrenzte Förderung der staatlich anerkannten Ökomodellregion »Waginger See – Rupertiwinkel« um drei Jahre verlängert. Zum 1. Mai stoße auch der Markt Teisendorf dazu. Infolgedessen müsse man auch den Eigenanteil der Modellregion-Gemeinden Fridolfing, Kirchanschöring, Petting, Taching, Tittmoning, Waging und Wonneberg anpassen.

Wie es in der Sitzung abschließend hieß, ist Stefan Scholz als Vertreter der Bioverbände und Umstellungsberater von »Naturland«, sehr zufrieden. Rund zwei Drittel der von ihm betreuten Betriebe, die von konventioneller Landwirtschaft auf ökologische umstellen wollen, kämen aus dem Projektgebiet. Er gehe davon aus, dass die Zielvorgabe »Verdoppelung der Ökobetriebe« erreicht werde. ca

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