In der Sitzung am 23. Juni hatte Wolfgang Bachmann vom Planungsbüro Vinzenz Bachmann ausführlich das Ergebnis der hydraulischen Berechnung des Alpbaches zu diesem Bebauungsplan vorgestellt. Für sechs Grundstücke zwischen Wagrainer Straße und der Bundesstraße 307 in Ettenhausen liegt aktuell eine Veränderungssperre vor, weil spätestens seit dem Junihochwasser 2013 die Probleme offenkundig sind. Das Wasserwirtschaftsamt hatte Bedenken geäußert und die Angelegenheit an die Wasserrechtsabteilung im Landratsamt weitergegeben. Inzwischen gab das Landratsamt die Verantwortung für diesen Bebauungsplan an die Gemeinde zurück und wies auf wesentliche Punkte hin, die man beachten muss.
Bachmann ging mit Plänen des Überschwemmungsbereiches noch einmal auf die hydraulische Berechnung ein. Um in dem betroffenen Gebiet, das im Falle einer Überschwemmung durch den Alpbach unter Wasser steht, eine Bebauung möglich zu machen, müsste eine sehr hohe Aufschüttung erfolgen. Die jetzigen Rückhalteräume würden dadurch redu-ziert und müssten zeit- und orts-nah im Bereich des Alpbaches ausgeglichen werden. Bachmann bezifferte die erforderlichen Retentionsräume mit 10 000 bis 15 000 Kubikmeter, die seiner Meinung nach fehlen.
Die Gemeinde sieht ebenfalls keine Chance, den Verlust an Rückhalteflächen ortsnah auszugleichen. Eine Planung, die ortsbildverträglich und bei Hochwasser sicher ist, sei nicht möglich.
Für ein Grundstück im Bereich des gleichen Bebauungsplans südlich der Schlechinger Straße hatte die Stellvertretende Kreisbaumeisterin Ilona Schindhelm Bedenken in Bezug auf die Höhenlage und die Geländemodellierung vorgebracht. Nach weiteren Gesprächen im Landratsamt gab es einen Ortstermin, für den die Höhenlagen abgesteckt wurden.
Zur Vermeidung von Schäden bei einem hundertjährlichen Hochwasser wird der Abstand zwischen Wasserspiegel und Rohfußboden des Gebäudes, mit 40 bis 50 Zentimetern für Wohngebäude und 20 bis 30 Zentimetern für Garagen festgesetzt. Damit die Gebäude nicht zu hoch wirken, werden die Wandhöhen in der Höhe gestaffelt festgesetzt. Der Gemeinderat war mit der Planung unter Berücksichtigung dieser Festsetzungen einverstanden
Der Rat stimmte außerdem der Verordnung über den Sonn- und Feiertagsverkauf an 40 Tagen im Jahr 2015 zu. In nichtöffentlicher Sitzung beschloss der Gemeinderat am 15. September, den Pachtvertrag für die Modellsportanlage zu kündigen. bre