Bei der Gemeinde war ferner ein Bauantrag auf Nutzungsänderung durch Umbau eines Einfamilienhauses in zwei Wohnungen in Au eingegangen. Das Objekt liege im Außenbereich, aber es handele sich um kein privilegiertes Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches, erklärte Bürgermeister Josef Wimmer. Es könne jedoch als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, soweit die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigten und die Erschließung gesichert sei. Bauliche Änderungen werden nach den Worten des Bürgermeisters überwiegend im Inneren des Gebäudes durchgeführt. Bauliche Erweiterungen seien daher nicht vorgesehen. Unter diesen Bedingungen stimmten alle Surberger Gemeinderäte dem Bauantrag zu. Bjr