Ebenso einstimmig war die Abstimmung über den Neubau eines Einfamilienhauses in Windgrat. Für das Bauvorhaben war keine Baugenehmigung erforderlich, da es im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt wurde. Nun wurden noch zwei Befreiungen vom Bebauungsplan Windgrat beantragt. Einmal soll die Dacheindeckung in Anthrazit (wie das Nachbargebäude) gehalten werden und der Dachüberstand am Giebel 80 Zentimeter (Traufe wie bisher 120 Zentimeter) betragen. Die Stellungnahme der Verwaltung lautete so, weil die Dacheindeckung des Nachbargebäudes bereits in Anthrazit ausgeführt ist, könne der Befreiung zugestimmt werden, ebenso dem geringeren Dachüberstand, da in der Nachbarschaft Gebäude ohne bzw. mit geringerem Dachüberstand vorhanden sind.
Ein weiteres Thema war die Aufstellung des Bebauungsplanes »Schmelzer Straße«. Hier sollen drei Parzellen für Wohnbebauung ausgewiesen werden. Dazu ist geplant, zwei Zufahrten von der Schmelzer Straße als Erschließungsstraßen auszubauen. Der Bereich soll als reines Wohngebiet festgesetzt werden. Für die Maßnahmen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Kosten der Planung und des Bauleitverfahrens übernehmen die Veranlasser. hw