Bei der Kontrolle am Pendlerparkplatz in Grabenstätt stellte sich heraus, dass der Fahrer bereits ein paar Stunden zuvor von den Schleierfahndern kontrolliert worden war. Neben dem fehlenden Versicherungsschutz war auch festgestellt worden, dass dem Mann gerichtlich die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Trotzdem setzte er sich wieder hinters Steuer.
Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem langen Entzug der Fahrerlaubnis. fb