Demnach dürfen alle Geschäfte während der Sonntage des Ostermarkts am 1. März, des Kirta-Markts am 18. Oktober und des Wössner Advents am 22. November von 11 bis 16 Uhr offen bleiben.
Längere Öffnungszeiten, nämlich von 10 bis 18 Uhr, gelten an 40 Sonn- und Feiertagen für eingeschränkte Verkaufsstellen.
Diese Läden müssen in erheblichem Umfang Badegegenstände, Devotionalien, frisches Obst, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Blumen, Zeitungen und Tabakwaren sowie ortskennzeichnende Waren führen.
Welche Sonn- und Feiertage von dieser Regelung betroffen sind, ist im Unterwössener Rathaus zu erfahren. bvd