Die Angeklagte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. So kam es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wegen des etwa eine dreiviertel Stunde dauernden Geschehens am Abend des 26. August 2021. Die selbst mit einem anderen Mann verheiratete Angeklagte pflegte mit ihrem Freund eine langjährige wechselvolle On-Off-Beziehung, die an dem besagten Tag offenbar eskalierte.
Auf den Anruf des Geliebten hin rückten gegen 19 Uhr zwei Beamte der Polizeistation Ruhpolding in der Wohnung an. Die Angeklagte war aus Eifersucht auf eine Nebenbuhlerin in Rage und wollte die Wohnung partout nicht verlassen – auch nicht auf einen Platzverweis der uniformierten Streife hin.
Sie ignorierte das Androhen von Zwang, um den Platzverweis durchzusetzen und begann stattdessen, die Polizeibeamtin und ihren Kollegen mit dem Handy zu filmen. Sie drohte, die Aufnahmen in das Internet zu stellen. Die Polizisten versuchten daraufhin, die renitente Frau mit einfacher Gewalt aus der Wohnung zu schaffen. Die Ärztin sperrte sich jedoch dagegen und entriss sich den Griffen. Die Beamten konnten sie dennoch fixieren und legten sie auf das Sofa. Währenddessen trat sie gezielt zu und traf die Beamtin schmerzhaft am rechten Knie. Zudem stieß sie gegen beide Helfer wiederholt üble Beleidigungen aus.
Die Polizeistreife forderte Unterstützungskräfte an. Auf die wiederholte Aufforderung, die Wohnung freiwillig zu verlassen, reagierte die Angeklagte weiterhin nicht. Zwei Polizisten brachten sie schließlich unter Anwendung »unmittelbaren Zwangs« mit Schieben und Drücken aus den Räumen.
Wieder leistete die Frau fortwährend Gegenwehr. Die Beamten verpassten ihr Handfesseln. Drei starke Männer waren vonnöten, die sich mit aller Kraft sperrende Frau über die Treppe nach unten zu tragen und sie in den Dienstwagen zu verbringen. Sie wurde letztlich in Gewahrsam genommen.
Zweiter Anklagepunkt waren zahlreiche Textnachrichten im Juli 2021 an die Nebenbuhlerin, eine zweite Geliebte des Freundes. Die Beleidigungen reichten von »kleine dumme Petze« über »dummes Weibsstück« bis »Pferdegebiss«. Die Geschädigte hat diesen Weg mittlerweile verbaut und den Chat mit der Angeklagten blockiert.
Im Urteil betonte Richterin Verena Zehetmaier zum Tatmotiv, die Situation mit Eifersucht der Frau und im Raum stehender Trennung von dem untreuen Geliebten sei an jenem Abend wohl eskaliert. Die Höhe des Tagessatzes von 110 Euro entspreche dem Einkommen der Ärztin.
kd