Die Zeugin ging in der Nacht des 18. Juli 2016 auf dem Damm der Tiroler Achen mit dem Hund spazieren und spielte dabei Pokémon. Auf einmal stand ein ihr unbekannter, dunkelhäutiger Mann vor ihr und sagte, ihre Haare sähen aus »wie ein Schleier«. Er redete von den eigenen Haaren, fasste dabei nach der 15-Jährigen, hielt sie fest, begrapschte sie und gab ihr gegen ihren Willen einen Zungenkuss. Der 25-Jährige war spürbar sexuell erregt. Das Mädchen war von dem Geschehen überrascht und sagte mehrmals »Ich muss nach Hause«. Im Weggehen fasste sie der Asylbewerber fest an der Schulter.
An dem Täter fiel der jungen Frau in jener Nacht »eine Art Gips« an der Hand auf. Sie rannte schnell nach Hause, informierte ihre Mutter und eine Freundin. Auf Fotos der Polizei konnte die Schülerin den 25-Jährigen identifizieren, ebenso gestern auf der Anklagebank. Seit dem Zwischenfall meidet die Zeugin Spaziergänge am Achen-Damm bei Dunkelheit. Allein geht sie nachts mit dem Hund nur mehr »eine kleine Runde«. Noch lieber nimmt sie den Bruder mit, wie sie gestern berichtete.
Angeklagter schilderte eine harmlose Begegnung
Der Angeklagte schilderte gestern sinngemäß eine harmlose Begegnung mit Begrüßung und Austausch von Belanglosigkeiten. Das Alter der 15-Jährigen habe er auf 25 bis 30 Jahre geschätzt, meinte er auf Frage des Gerichts.
Er habe neun Geschwister und sein Heimatland wegen des Militärdiensts verlassen. Ende 2013 sei er über Äthiopien, Sudan, Libyen und Italien mit Hilfe eines Schleusers nach Deutschland gekommen. Die 5000 Dollar habe seine Familie aufgebracht.
Eine ursprünglich zusätzlich angeklagte vorsätzliche Körperverletzung war aus Sicht von Staatsanwältin Alexandra Karch gestern nicht zu beweisen. Das Mädchen sei sehr glaubwürdig und habe keinen Belastungseifer gezeigt. »Ich habe keinen Zweifel an der Aussage der Geschädigten«, hob die Anklägerin hervor. Der Angeklagte habe sich bisher in Deutschland einwandfrei geführt. Die sexuellen Handlungen lägen im unteren Bereich. Strafverschärfend sei aber das Alter des Opfers.
Der 25-Jährige habe sich und anderen Asylbewerbern keinen Gefallen getan, so Karch: »Ängste werden geschürt.« Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sei erforderlich, schloss die Staatsanwältin.
Verteidiger Miguel Moritz aus Traunstein gab zu bedenken: »Wenn man dem Mädchen glaubt, war der Vorfall eine sexuelle Beleidigung. Wir haben kein brutales Vorgehen mit Gewalt, sondern einen Vorfall in der Nähe einer sexuellen Beleidigung.« Natürlich sei das Geschehen strafrechtlich relevant. Aber sein Mandant habe freiwillig von dem Mädchen abgelassen. Wenn es um die Schuldfrage gehe, müsse auch der andere Kulturkreis des Angeklagten berücksichtigt werden, argumentierte der Verteidiger und plädierte auf Freispruch.
Sollte das Gericht zu einer sexuellen Nötigung gelangen, sei von einem »minderschweren Fall« auszugehen. Angemessen sei dann eine Freiheitsstrafe von deutlich unter einem Jahr und jedenfalls mit Bewährung.
Im Urteil hob der Richter heraus, dass die Aussage der Zeugin »uneingeschränkt glaubwürdig« sei. Der Tatbestand der sexuellen Nötigung sei erfüllt. Eine Gewalthandlung sei zu bejahen, habe der Angeklagte die 15-Jährige doch »mit Kraft zu sich herangezogen«: »Ihm war klar, dass das Mädchen das nicht will.« Ott weiter: »Wenn man eine solche Situation sofort ausnützt und das Mädchen bedrängt, ist ein minderschwerer Fall abzulehnen.« Die Mindeststrafe von einem Jahr habe das Gericht um zwei Monate erhöht.
Zum Thema Kulturkreis verwies der Richter darauf, dass der 25-Jährige seit über zwei Jahren hier lebt. Wie man mit Mädchen und Frauen in Deutschland umgehen müsse, sei bestimmt von seinem Helferkreis angeschnitten worden. kd