So hatte die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes eine mehrere hundert Quadratmeter große Teilfläche des kommenden Baulandes als Biotoptyp »Seggen- und binsenreiche Nasswiese« erkannt und als »Großseggenried«. Diese Biotope seien nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Einer Ausnahme wollte die Behörde auch nach einem Lokaltermin nicht zustimmen, weswegen ein an dieser Stelle geplantes Wohnhaus auch nicht gebaut werden kann. Dennoch bleibt die Anzahl der Häuser insgesamt bei elf, nachdem das Baufenster verschoben werden konnte.
Nachdrücklich auf einen breiten Pufferstreifen entlang des Mühlbachs, der sich durch das kommende Baugebiet zieht, legten sowohl die Untere Naturschutzbehörde als auch das Wasserwirtschaftsamt Wert. Während die Naturschutzbehörde keinen exakten Abstand vorschlug, nannte das Wasserwirtschaftsamt einen Abstand von mindestens 15 Meter zwischen dem Bach und den Baugrenzen. Die Verwaltung stellte hierzu allerdings fest, dass der Mühlbach eigentlich kein natürlicher Bach sei, die zufließende Wassermenge werde durch ein Auslaufbauwerk künstlich geregelt. Somit sei er auch nicht anfällig für Hochwasser. Der Uferbereich des kleinen Gewässers werde zudem beweidet, als Abstand seien künftig fünf Meter vorgesehen, wie Bürgermeister Josef Heigenhauser im Verlauf der Sitzung erläuterte. Und: »Für eine weitergehende Forderung fehlt dem Wasserwirtschaftsamt die rechtliche Grundlage.«
Erreichbar sein wird die neue Siedlung von der Blindauer Straße aus über den Mühlenweg, eine kleine Straße ohne Bürgersteige. Insbesondere für ein Wohngebiet, in dem später mutmaßlich auch Kinder und ältere Menschen wohnen werden, keine günstige Situation. Darauf wies der Behindertenbeauftragte der Gemeinde, Georg Weber, in seiner Stellungnahme hin. Er regte einen durchgängigen Bürgersteig an, bis zu 120 Meter fehlten derzeit allerdings. Verschärft werde die Situation im Winter, wenn viele Fahrzeuge über den Mühlenweg das kleine Skigebiet »Benzeck« erreichen wollen. Entgegnet wurde hier, dass die Gemeinde nicht im Besitz des erforderlichen Grundes sei. Beschlossen wurde aus dieser Anregung heraus allerdings, im Bereich der Siedlung eine Tempo-30-Zone einzurichten.
Nicht abschließend geklärt werden konnte im Rahmen der Sitzung, ob die Gemeinde tatsächlich vorgeben kann, dass die neu zu erbauenden Wohnhäuser nicht mit einer Ölheizung ausgestattet werden dürfen. Hier fürchtet man eine Beeinträchtigung der Luftqualität, die seit der Errichtung des Biomasse-Heizkraftwerkes vor 15 Jahren gravierend verbessert ist. »Wir werden sehr auf Vermeidung von Ölheizungen drängen«, so Bürgermeister Heigenhauser. Wann endlich mit dem Bau der ersten Häuser zu rechnen sei, wollte Wolfgang Hechtl wissen. Die genannten und etliche kleinere Änderungen müssten nun in die kommenden Planungen eingearbeitet werden, bevor die zweite öffentliche Auslegung erfolge. Dann erst könnten entsprechende Bauanträge bearbeitet werden, antwortete daraufhin Josef Heigenhauser, »in diesem Jahr aber wohl nicht mehr.« ost