Die Neukalkulation, die beim Abwasser eigentlich schon zum 1. Januar 2016 fällig war, wurde verschoben, da die Gemeinde auf eine neue Mustersatzung des Innenministeriums zur Fäkalschlammentsorgung wartete. Die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe sollte in die Mustersatzung aufgenommen werden. Aufgrund eines Beschlusses vom Dezember 2015 kann der Gemeinderat dennoch rückwirkend zum 1. Januar 2016 die Satzung ändern und somit eine Anpassung der Gebühren ermöglichen. Nachdem sich für 2016 keine Neufassung der Mustersatzung mehr abzeichnete, gab die Verwaltung die Neukalkulation der Gebühren bei der Beraterfirma Kubus in Auftrag.
Bei der Nachkalkulation für 2014 und 2015 ergab sich eine Unterdeckung von jährlich gut 70 700 Euro, die bei der Vorauskalkulation für 2016 und 2017 berücksichtigt wurde. Insgesamt ergaben sich für die Gebührenermittlung umlagefähige Kosten von 743 911 Euro (2015) beziehungsweise 797 603 Euro (2016).
Für die Ermittlung wurden folgende Abwassermengen zugrunde gelegt: 225 701 Kubikmeter mit Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung, 167 965 Kubikmeter mit reiner Schmutzwassereinleitung sowie 434 Kubikmeter mit Vorklärung und Niederschlagswassereinleitung.
Bürgermeister Thomas Gasser begrüßte, dass es eine »geringfügige Senkung« gibt und dass man auch in den zurückliegenden Jahren »nicht viel daneben gelegen« sei. Die Fäkalschlammentsorgung sei ein Kostenpunkt, der dem Klärwerk Einnahmen beschere. Der Fäkalschlamm wird laut Gasser im Klärwerk untersucht, etwa auf die Grenzwerte für Schwermetalle, und könne von Landwirten zum Ausbringen in den Feldern abgeholt werden.
Nachdem die Grundgebühr pro Zählereinheit diesmal nicht neu berechnet wurde, befürwortete Johann Niederstraßer eine Erhöhung der Grundgebühr bei der nächsten Kalkulation. Hauptamtsleiter Johann Thanbichler erläuterte dazu, eine höhere Grundgebühr führe zu einer niedrigeren Einleitungsgebühr und stelle daher für Großeinleiter einen Vorteil dar. vm