Es ist der zweite Weihnachtsfeiertag. In einer Wohnung bei Rosenheim kommt es zu einem Beziehungsdrama. Eine alte Frau stirbt, erstochen von ihrem Lebensgefährten. Der betagte Mann muss dafür büßen.
Das Traunsteiner Schwurgericht verurteilte den Rentner am Donnerstag nicht wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will in Revision gehen.
Die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer vom Vorwurf des Totschlags abgerückt und hatte sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung verlangte zwei Jahre Gefängnis zur Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall.
Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn am Dienstag gestanden. Er gab zu, die 75-Jährige am frühen Morgen des zweiten Weihnachtsfeiertages 2016 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Raubling nahe Rosenheim erstochen zu haben. Als Motiv gilt massive Verärgerung des Mannes darüber, dass die Frau dessen Klagen über angebliche gesundheitliche Probleme nicht ernst nahm.
In seiner Urteilsbegründung hielt der Vorsitzende Richter dem 81-Jährigen eine verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit zugute. Der Angeklagte habe keine Tötungsabsicht gehabt. Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall komme hingegen nicht in Frage, da es sich um zahlreiche heftige Stiche des Mannes auf das Opfer gehandelt habe. Das Gericht berücksichtigte zudem das wenn auch zögerliche Geständnis des Mannes und dessen hohes Alter.
dpa/lby

Vorbericht:
Angeklagter gesteht auf Zureden des Gerichts
Das Gericht musste erst auf den Angeklagten einreden, um ihn zu einem Geständnis zu bewegen. Zuvor hatte der 81-Jährige die Stiche auf seine Lebensgefährtin als Unfall dargestellt. Doch dann gab er zu, die Seniorin im Streit umgebracht zu haben. Bald gibt es ein Urteil.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm Totschlag zu Last. Der Rentner soll die sechs Jahre jüngere Frau am frühen Morgen des zweiten Weihnachtsfeiertages 2016 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Raubling nahe Rosenheim umgebracht haben.
Laut Anklage schlug er in jener Nacht erst mit der Faust auf sein Opfer ein, ehe er ihm mit einem Küchenmesser zahlreiche Stiche in den Oberkörper zufügte. Die 75-Jährige verblutete. Als Motiv gilt Verärgerung darüber, dass die Seniorin die Klagen des Mannes über gesundheitliche Probleme nicht ernst genommen habe.
Messer geholt – dann sei das Bett zusammengekracht
Zu Prozessbeginn tischte der Angeklagte seine Version der Tat auf. Er habe seine Lebensgefährtin aufgefordert, in der Nacht wegen starker Schmerzen einen Arzt zu rufen. Doch die 75-Jährige habe ihn beschimpft und beleidigt. Daraufhin habe er ein Messer geholt, um der Frau zu zeigen, wie es ist, Angst vor dem Sterben zu haben.
Plötzlich sei das Bett zusammengekracht, schilderte der Rentner. Mit dem Messer in der Hand sei er auf die Frau gefallen. Unter Tränen sagte er: "Herr Richter, glauben Sie mir, ich war in Panik. Ich wollte sie niemals töten, ich hab sie doch geliebt."

Richter: "Soll dieses Verfahren so beginnen?"
Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs appellierte nun an den Angeklagten: "Sie sind 81 Jahre alt, Sie haben ihr Leben bisher ordentlich gelebt. Soll dieses Verfahren so beginnen?" Zudem erinnerte Fuchs den 81-Jährigen an dessen Aussage vor dem psychiatrischen Gutachter nach der Tat. Damals habe der Rentner gesagt, sehr wohl zugestochen zu haben. "Dann muss es so gewesen sein", erwiderte der Angeklagte daraufhin.
Das Urteil in dem Prozess wird an diesem Donnerstag erwartet.
Erstmeldung: Bett sei zusammengekracht
Ein 81 Jahre alter Mann muss sich seit Dienstag wegen Totschlags an seiner Lebensgefährtin vor dem Traunsteiner Schwurgericht verantworten. Der Rentner soll die 75-Jährige am frühen Morgen des zweiten Weihnachtsfeiertages 2016 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Raubling nahe Rosenheim erstochen haben. Zu Prozessbeginn sagte der Angeklagte, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Das Bett sei zusammengekracht und er sei mit dem Messer auf die Frau gefallen.
dpa/lby