Zunächst beteuerte der 42-Jährige vehement seine Unschuld, legte aber bei der Aussicht auf eine mildere Bestrafung doch ein Geständnis ab. Das Amtsgericht in Bad Aibling hatte den Mann wegen vier vorsätzlicher sowie wegen gefährlicher und versuchter Körperverletzung an seiner Familie und wegen zweier Unterschlagungen unter Auflagen zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe mit vierjähriger Bewährung verurteilt. In der Berufungsverhandlung hieß es, dass die Geldbuße bei einem Geständnis – in erster Instanz 2000 Euro an den Kinderschutzbund – geringer ausfallen könne. Dieses Angebot nahm der Angeklagte an. Er erhielt letztlich wegen der Körperverletzungsdelikte 15 Monate mit Bewährung. An den Kinderschutzbund geht eine Geldauflage von 1000 Euro. Der 17-Jährige kann, wie vom Amtsgericht schon vorgesehen, mit einem Schmerzensgeld von 1500 Euro rechnen, mit 800 Euro dessen Mutter und der jüngere Sohn mit 500 Euro. kd